Anleger kündigen Ihre EGI- Beteiligungen. Erste Klagen vor
Gericht. Bei gekündigten
EGI-Beteiligungen gibt es erste Gerichtserfolge. Kündigungsmöglichkeiten der
Anleger.
Anleger der Beteiligungen Euro Grundinvest 15 und Euro
Grundinvest 18 haben nach den Gesellschaftsverträgen die Möglichkeit, Ihre
Beteiligung vorzeitig zu kündigen. Dieses Recht wurde auch bereits von einer
Reihe von Anlegern wahrgenommen, die die Geduld mit dem Geschäftsführer Donhuysen
und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften verloren.
Weiteres Vorgehen
Anleger die gekündigten hatten erhielten zunächst
vorschriftsmäßig ein Schreiben der Geschäftsführung, dass die Kündigung der
Beteiligung bestätigt. Eine Auszahlung von Rückzahlungswerten wurde zwar in
Aussicht gestellt, jedoch bei den Anlegern, die mit der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Göddecke darüber gesprochen haben, nicht fristgerecht
gezahlt. Die Rechtsanwälte haben daher beim zuständigen Landgericht Klagen
eingereicht.
Kündigung, und dann?
Anleger die gekündigt haben, haben Anspruch auf die
Berechnung Ihres Auseinandersetzungsguthabens und sodann auf dessen Auszahlung.
Hierfür gibt es klare Fristen im Gesellschaftsvertrag (i.d.R. ein Quartal nach
dem Kündigungszeitpunkt). Sollten Sie keinen zeitgerechten Geldeingang
feststellen können, treten Sie am besten der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) bei.
Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte benötigen von Ihnen
(falls vorhanden):
• Beitrittserklärung
• Kündigungserklärung
• Kündigungsbestätigung
• Ihre
Kontaktdaten
Sodann kann es los gehen.
Erste Erfolge
Nun hat das Landgericht München den Rechtsanwälten bereits
durch Urteil Recht gegeben und einen vollstreckbaren Titel erlassen. Da auf
diesen Titel von der Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG bzw. seinem
Geschäftsführer nicht geleistet wurde, musste die Gesellschaft auch ein vom
Gericht festgesetztes Zwangsgeld über sich ergehen lassen; ersatzweise muss der
Geschäftsführer Donhuysen in Zwangshaft, wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt
wird.
Praxistip der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Göddecke
Um zu Ihrem Geld zu kommen, müssen die Anleger Ihre Rechte
wahrnehmen. Bei wirksamer Kündigung sind Erfolge offenbar nur durch Gerichte zu
erreichen. Für eine zügige Rechtsdurchsetzung setzen sich für Sie die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ein, wie das jüngste Urteil zeigt.
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und
sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur
Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro
Grundinvest (EGI) von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Euro Grundinvest
(EGI) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
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zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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