Dienstag, Februar 21, 2017

Euro Grundinvest (EGI) Anleger gewinnt vor Gericht

Anleger kündigen Ihre EGI- Beteiligungen. Erste Klagen vor Gericht.  Bei gekündigten EGI-Beteiligungen gibt es erste Gerichtserfolge. Kündigungsmöglichkeiten der Anleger.

Anleger der Beteiligungen Euro Grundinvest 15 und Euro Grundinvest 18 haben nach den Gesellschaftsverträgen die Möglichkeit, Ihre Beteiligung vorzeitig zu kündigen. Dieses Recht wurde auch bereits von einer Reihe von Anlegern wahrgenommen, die die Geduld mit dem Geschäftsführer Donhuysen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften verloren.

Weiteres Vorgehen

Anleger die gekündigten hatten erhielten zunächst vorschriftsmäßig ein Schreiben der Geschäftsführung, dass die Kündigung der Beteiligung bestätigt. Eine Auszahlung von Rückzahlungswerten wurde zwar in Aussicht gestellt, jedoch bei den Anlegern, die mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke darüber gesprochen haben, nicht fristgerecht gezahlt. Die Rechtsanwälte haben daher beim zuständigen Landgericht Klagen eingereicht.

Kündigung, und dann?

Anleger die gekündigt haben, haben Anspruch auf die Berechnung Ihres Auseinandersetzungsguthabens und sodann auf dessen Auszahlung. Hierfür gibt es klare Fristen im Gesellschaftsvertrag (i.d.R. ein Quartal nach dem Kündigungszeitpunkt). Sollten Sie keinen zeitgerechten Geldeingang feststellen können, treten Sie am besten der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) bei.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  benötigen von Ihnen (falls vorhanden):

•           Beitrittserklärung
•           Kündigungserklärung
•           Kündigungsbestätigung
•           Ihre Kontaktdaten

Sodann kann es los gehen.

Erste Erfolge

Nun hat das Landgericht München den Rechtsanwälten bereits durch Urteil Recht gegeben und einen vollstreckbaren Titel erlassen. Da auf diesen Titel von der Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG bzw. seinem Geschäftsführer nicht geleistet wurde, musste die Gesellschaft auch ein vom Gericht festgesetztes Zwangsgeld über sich ergehen lassen; ersatzweise muss der Geschäftsführer Donhuysen in Zwangshaft, wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird.

Praxistip der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke

Um zu Ihrem Geld zu kommen, müssen die Anleger Ihre Rechte wahrnehmen. Bei wirksamer Kündigung sind Erfolge offenbar nur durch Gerichte zu erreichen. Für eine zügige Rechtsdurchsetzung setzen sich für Sie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ein, wie das jüngste Urteil zeigt.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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