Etliche Beteiligungen an Schiffsfonds sind in den
vergangenen Jahren den Bach runtergegangen und die Anleger erlebten ein
finanzielles Desaster. Oft genug wurde dabei aber auch die Anlageberatung nicht
ordnungsgemäß durchgeführt.
Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen der Anleger
führen. Anlageberater oder Beratungsgesellschaften können sich dann nicht mit
Nichtwissen oder bloßen Vermutungen aus der Verantwortung stehlen, wie ein
Urteil der Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U
96/16).
Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hatte über die
Schadensersatzansprüche eines Anlegers, der sich an einem Schiffsfonds
beteiligt hatte, zu entscheiden. Dieser machte die Forderungen geltend, da er
von seinem Berater, ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft,
fehlerhaft beraten worden sei. Das OLG sprach dem Anleger Schadensersatz zu. Es
stellte sich heraus, dass die Kosten für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als
15 Prozent des investierten Kapitals des Anlegers betragen hätten. Hohe
Vertriebsprovisionen ließen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und
Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den Anleger seien dies aber
entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu beteiligen. Zudem hätte
der Anleger auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zwingend
aufgeklärt werden müssen, stellte das OLG klar.
Die Einwände der Beratungsgesellschaft, über Hergang und
Inhalt der Gespräche nicht informiert gewesen bzw. davon ausgegangen zu sein,
dass ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde, wies das Gericht zurück.
Es reiche nicht, die Vorwürfe mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen zu
bestreiten. Vielmehr müsse dargelegt werden, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen
sei.
„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen
Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer
anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Dazu gehört z.B. auch die
umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei
Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds und ähnlichen
Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die
Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche
spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge
geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf
Schadensersatz geltend gemacht werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und
sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung
unvollständig/fehlerhaft II von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos
beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
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Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
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geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
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gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht
das geringste Risiko!
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Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
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