Donnerstag, Februar 09, 2017

Butlers meldet Insolvenz an – Anlegern drohen Verluste

Die erste Butlers-Filiale eröffnete 1999 in Deutschland. Im In- und Ausland sind rund 160 Filialen im Laufe der Jahre hinzugekommen. Jetzt ist die Einrichtungskette insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 27. Januar 2017 am Amtsgericht Köln eröffnet (Az.: 71 IN 24/17).

Die Geschäfte sollen trotz der Insolvenz geöffnet bleiben. Für die Anleger stellt sich allerdings die Frage, ob ihr investiertes Geld verloren ist. Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Genussrechte sind mit 4 Prozent jährlich fest verzinst, eine Kündigung ist jeweils mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich.

Dekorationsideen, Wohnaccessoires, Möbel und Geschenkartikel brachten bei Butlers den Erfolg. Doch zuletzt gab es einen Knick. Schon das Geschäftsjahr 2015 musste mit einem Minus abgeschlossen werden. Der Wettbewerbsdruck hat nicht nachgelassen, und nun folgte der Insolvenzantrag. Zwar soll nach Medienberichten das Insolvenzverfahren dazu genutzt werden, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob das gelingt und ob die Anleger dazu ihren Teil beitragen sollen, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

„Falls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Insolvenzquote ist dann abhängig von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse. Da Genussrechte in der Regel nachrangig behandelt werden, drohen die Anleger aber auch im Insolvenzverfahren leer auszugehen.“ Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können aber auch noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Butlers anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Butlers können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Telefon: 06071-9816810

cp

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