Die erste Butlers-Filiale eröffnete 1999 in Deutschland. Im
In- und Ausland sind rund 160 Filialen im Laufe der Jahre hinzugekommen. Jetzt
ist die Einrichtungskette insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am
27. Januar 2017 am Amtsgericht Köln eröffnet (Az.: 71 IN 24/17).
Die Geschäfte sollen trotz der Insolvenz geöffnet bleiben.
Für die Anleger stellt sich allerdings die Frage, ob ihr investiertes Geld
verloren ist. Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG
Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Genussrechte
sind mit 4 Prozent jährlich fest verzinst, eine Kündigung ist jeweils mit einer
Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich.
Dekorationsideen, Wohnaccessoires, Möbel und Geschenkartikel
brachten bei Butlers den Erfolg. Doch zuletzt gab es einen Knick. Schon das
Geschäftsjahr 2015 musste mit einem Minus abgeschlossen werden. Der
Wettbewerbsdruck hat nicht nachgelassen, und nun folgte der Insolvenzantrag.
Zwar soll nach Medienberichten das Insolvenzverfahren dazu genutzt werden, um
das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob das gelingt und ob die
Anleger dazu ihren Teil beitragen sollen, lässt sich derzeit noch nicht
beantworten.
„Falls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, können
Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Insolvenzquote ist
dann abhängig von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse. Da Genussrechte
in der Regel nachrangig behandelt werden, drohen die Anleger aber auch im
Insolvenzverfahren leer auszugehen.“ Um sich gegen die drohenden finanziellen
Verluste zu wehren, können aber auch noch weitere rechtliche Schritte geprüft
werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Butlers anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Butlers können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cp
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen