Es ist eine Schande für Deutschland, dass eine Nichtregierungsorganisation
wie die DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. sich mehr oder weniger selbst mit
Überwachungsaufgaben betraut, die zwingend von der Bundesregierung zu erbringen
wären. Die hat sich aber, durch die fatale Nähe zur Autoindustrie, zumindest
was den Abgas-Skandal betrifft, selbst handlungsunfähig gemacht.
Vor diesem Hintergrund klagt sich nun der DUH e.V. quer
durch die Republik und kann, wie sich jetzt am Urteil des Verwaltungsgerichts
Wiesbaden zeigt, ganze Wirtschaftsregionen in Bedrängnis bringen. Die Gerichte
berufen sich auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und unterschreiben
natürlich auch die Forderung des DUH e.V., dass gesunde Luft nicht verhandelbar
sei.
„Gesunde Luft ist
nicht verhandelbar“,
das unterschreibt natürlich auch der UTR e.V. und selbst die
betrogenen Autokäufer vertreten keine andere Meinung.
Ein Hauch von einem
Hauch von Nichts sorgt für einen Millionenschaden.
Um 10-15 µg pro Kubikmeter soll der EU-Grenzwert von 40 µg
Stickoxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden sein. Deswegen soll
Frankfurt verkehrsmäßig stillgelegt werden. Das hat das Wiesbadener
Verwaltungsgericht entschieden.
Mit Fragen der
Gesundheit haben diese extrem geringen Konzentrationen nichts zu tun.
Bei Tierversuchen gelang erst, wenn mindestens 8.000
µg/Kubikmeter Luft an Stickstoffdioxid in der Luft waren, Reizungen der
Atemwege auszulösen. Also deutlich mehr Stickoxid in der Luft ist notwendig, um
eine Wirkung zu erzielen. Gasherde in den Küchen müssten verboten werden. Dort
kann es zu NOx-Konzentrationen von bis zu 4.000 µg/Kubikmeter kommen.
Statt über den Sinn und die Seriosität dieser Grenzwerte zu
reden, werden Zweifel von der Politik beiseite geschoben. Ebenso die Frage, wie
korrekt die Werte der offiziellen Meßstellen in den Städten sind. Denn viele
dieser Stellen erfüllen nicht die EU-Vorgaben. Das interessiert natürlich auch
nicht die NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. Denen sind Profitinteressen
wichtiger. Andere Länder stellen ihre Messgeräte so auf, dass dort die
Luftwerte größtenteils in Ordnung sind.
Es ist ziemlich
sinnlos, Fahrzeuge aus der Stadt zu verbannen, deren tatsächlicher Ausstoß an
Abgasen unbekannt ist.
Das hat das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und
Infrastruktursysteme herausgearbeitet. Dessen Wissenschaftler empfehlen eine
einfache Idee, die in früheren Zeiten galt: flüssigeren Verkehr. Wenn die Autos
fahren und nicht im Stop & Go- Verkehr stehen, reduziert sich der
Stickstoffdioxidausstoß um 29-55 % – je nach Straße und Geschwindigkeit. Auch
keine neue Erkenntnis.
Doch die jahrelang praktizierte Ideologie grüner
Verkehrsplaner: Den Verkehr durch ungünstige Ampelschaltungen beispielsweise
weitgehend zu blockieren, um dem Autofahrer das Fahren in den Straßen madig zu
machen. Das hat nicht funktioniert. In der Folge messen jetzt zweifelhafte
Messstellen willkürlich festgesetzte Werte. Ergebnis: ein riesiges Chaos.
Wurde Ihnen ein
Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag nach Meinung des UTR e.V. wegen Verstoßes
gegen EU-Recht nichtig.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation
mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto
zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst
Roosen.
- Ein
Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt
angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine
entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das
betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den
einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche
Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.
Technische
Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von
der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
- Dem
Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm
verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge
über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung
vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im
Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische
Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung
zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der
Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind. Eine Übereinstimmungsbescheinigung
zeigt, dass der jeweilige Motor oder das Fahrzeug allen geltenden
Emissionsanforderungen entspricht.
Bei Verstoß gegen § 27
Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer
Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder
technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige
Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch
noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher
Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht.
Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB
relevant.
- Die
Frage muss gestellt werden, was geschehen sollte, wenn NGOs mit falschen
Alarmaussagen wider bessere wissenschaftliche Erkenntnisse für Panik
sorgen und für Millionenverluste, die vor allem die normalen Autofahrer zu
tragen haben.
Auf den Tisch gehört
auch die Frage nach der Rechtssicherheit.
Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig
zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung
verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach
Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen
hinnehmen.
Vielleicht kann dann
auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren
Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?
Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt
es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei
Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen
erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur
Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die
Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie
aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen
reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.
Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake
News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.
Der nächste GAU ist
bereits beschlossen:
Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal
deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit
und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50
prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.
Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich
jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem
Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen
Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit
solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde
den Unsinn sofort erkennen.
DER UTR E.V. RUFT ALLE
BETROFFENEN AUTOFAHRER AUF, SICH AN DER AKTION: ENTSCHÄDIGUNG IM
ABGASSKANDAL ZU BETEILIGEN.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie
in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres
Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.
Für die Zahlung Ihres
einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:

….UTR E.V. GESUND UND
GLÜCKLICH IN EINER INTAKTEN UMWELT LEBEN….
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