Dienstag, September 11, 2018

Die Gerichte entscheiden im Namen des Volkes „für gesunde Luft“ – aber in vielen Fällen auch gegen das Volk!

Es ist eine Schande für Deutschland, dass eine Nichtregierungsorganisation wie die DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. sich mehr oder weniger selbst mit Überwachungsaufgaben betraut, die zwingend von der Bundesregierung zu erbringen wären. Die hat sich aber, durch die fatale Nähe zur Autoindustrie, zumindest was den Abgas-Skandal betrifft, selbst handlungsunfähig gemacht.

Vor diesem Hintergrund klagt sich nun der DUH e.V. quer durch die Republik und kann, wie sich jetzt am Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt, ganze Wirtschaftsregionen in Bedrängnis bringen. Die Gerichte berufen sich auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und unterschreiben natürlich auch die Forderung des DUH e.V., dass gesunde Luft nicht verhandelbar sei.

„Gesunde Luft ist nicht verhandelbar“,

das unterschreibt natürlich auch der UTR e.V. und selbst die betrogenen Autokäufer vertreten keine andere Meinung.

Ein Hauch von einem Hauch von Nichts sorgt für einen Millionenschaden.

Um 10-15 µg pro Kubikmeter soll der EU-Grenzwert von 40 µg Stickoxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden sein. Deswegen soll Frankfurt verkehrsmäßig stillgelegt werden. Das hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden.

Mit Fragen der Gesundheit haben diese extrem geringen Konzentrationen nichts zu tun.

Bei Tierversuchen gelang erst, wenn mindestens 8.000 µg/Kubikmeter Luft an Stickstoffdioxid in der Luft waren, Reizungen der Atemwege auszulösen. Also deutlich mehr Stickoxid in der Luft ist notwendig, um eine Wirkung zu erzielen. Gasherde in den Küchen müssten verboten werden. Dort kann es zu NOx-Konzentrationen von bis zu 4.000 µg/Kubikmeter kommen.

Statt über den Sinn und die Seriosität dieser Grenzwerte zu reden, werden Zweifel von der Politik beiseite geschoben. Ebenso die Frage, wie korrekt die Werte der offiziellen Meßstellen in den Städten sind. Denn viele dieser Stellen erfüllen nicht die EU-Vorgaben. Das interessiert natürlich auch nicht die NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. Denen sind Profitinteressen wichtiger. Andere Länder stellen ihre Messgeräte so auf, dass dort die Luftwerte größtenteils in Ordnung sind.

Es ist ziemlich sinnlos, Fahrzeuge aus der Stadt zu verbannen, deren tatsächlicher Ausstoß an Abgasen unbekannt ist.

Das hat das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme herausgearbeitet. Dessen Wissenschaftler empfehlen eine einfache Idee, die in früheren Zeiten galt: flüssigeren Verkehr. Wenn die Autos fahren und nicht im Stop & Go- Verkehr stehen, reduziert sich der Stickstoffdioxidausstoß um 29-55 % – je nach Straße und Geschwindigkeit. Auch keine neue Erkenntnis.

Doch die jahrelang praktizierte Ideologie grüner Verkehrsplaner: Den Verkehr durch ungünstige Ampelschaltungen beispielsweise weitgehend zu blockieren, um dem Autofahrer das Fahren in den Straßen madig zu machen. Das hat nicht funktioniert. In der Folge messen jetzt zweifelhafte Messstellen willkürlich festgesetzte Werte. Ergebnis: ein riesiges Chaos.

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag nach Meinung des UTR e.V. wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

  • Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.

Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind. Eine Übereinstimmungsbescheinigung zeigt, dass der jeweilige Motor oder das Fahrzeug allen geltenden Emissionsanforderungen entspricht. 

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

  • Die Frage muss gestellt werden, was geschehen sollte, wenn NGOs mit falschen Alarmaussagen wider bessere wissenschaftliche Erkenntnisse für Panik sorgen und für Millionenverluste, die vor allem die normalen Autofahrer zu tragen haben.

Auf den Tisch gehört auch die Frage nach der Rechtssicherheit.

Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen hinnehmen.

Vielleicht kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?

Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.

Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.

Der nächste GAU ist bereits beschlossen:

Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50 prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.

Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn sofort erkennen.

DER UTR E.V. RUFT ALLE BETROFFENEN AUTOFAHRER AUF, SICH AN DER AKTION: ENTSCHÄDIGUNG IM ABGASSKANDAL ZU BETEILIGEN.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:
….UTR E.V. GESUND UND GLÜCKLICH IN EINER INTAKTEN UMWELT LEBEN….



Keine Kommentare: