Bei vielen Schiffsfonds fehlen notwendige Prospektangaben. Auch
bei vielen anderen geschlossenen Fonds dürften Informationen fehlen. Die Folge:
Anleger haben berechtigte Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu
können.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als
morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind
die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem
typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine
Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer
wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen
verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen")
gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den
Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als
„sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder
mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere
Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer
Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Der durch jede
fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet,
so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.
Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des
Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine
alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in
der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht
Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die
zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu
unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Verjähren Ihre
Ansprüche zum 31.12.2018?
Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte
unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. In der nachfolgenden Tabelle
ist abzulesen wie wenig Zeit noch verbleibt um die Verjährung zu hemmen.
Vom 10. September 2018,
00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:
Monate
|
3 + 21 Tage
|
Wochen
|
16
|
Tage
|
112
|
Stunden
|
2688
|
Minuten
|
161280
|
Sekunden
|
9676800
|
Sofern für eine sorgfältige Prüfung der Verjährung und/oder
für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der
Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die
vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten
Gütestelle an.
In allen Fällen, von
möglicherweise eintretender Verjährung, können Betroffene einen Antrag bei der
von dem BSZ e.V. empfohlenen staatlich anerkannten Gütestelle
einreichen.
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle,
kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden,
wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle
einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den
rechtzeitigen Antragseingang.
- Mehr
Info zum Güteantrag finden Sie hier.
Die Aussichten, mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ
Interessengemeinschaft Geschlossene Fonds anschließen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche Ihnen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem
ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch
zu nehmen.
Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen,
seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten
Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend,
damit ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Ihnen eine konkrete Einschätzung auch
dazu geben kann.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geschlossene
Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise
eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende
staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Geschlossene Fonds können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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