Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein
Dieselfahrverbot einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden,
berichten am 5. 9. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch tagesschau.de.
Das Verwaltungsgericht
Wiesbaden hat entschieden:
Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot zur
Verbesserung der Luftqualität einführen, heißt es bei tagesschau.de. Der vom
Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für
Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1
und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab
September 2019 gelten, entschied demnach das Verwaltungsgericht.
"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom
Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der
Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", zitiert das
ARD-Online-News-Portal den Verwaltungsrichter Rolf Hartmann. Geklagt hatte die
"Deutsche Umwelthilfe e.V.", die in 28 Städten in Deutschland auf die
Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von
40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.
- Käufer
von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche
geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf
Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an.
Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler
auf den Hof.
Die hier berichtenden
BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Rücktritts-,
Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
- Bei
der Durchsetzung der Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu
werden. Die hier berichtende Kanzlei
hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten
die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.
Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.
Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der
drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist
hier zu lesen.
Diese BSZ e.V.
Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.
Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -,
auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben
betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.
Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen
müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören,
bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs-
und Schadensersatzansprüche.
Betroffene
Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und
wahrnehmen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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hh
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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