Die Deutsche Regierung
kungelt mit der Autoindustrie und lässt die betroffenen Autobesitzer im
Regen stehen.
- Die
Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und
wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen
Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.
- Die
Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen
Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.
Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die
politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die
Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die
deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien
schrumpfen lassen.
- Die
unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch interessierte
Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu manipulieren.
Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.
So ist es möglich geworden, dass die Städte München,
Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote
reden.
VW-Fahrzeugbesitzer deren Autos mit einem Dieselmotor der
Baureihe EA 189 ausgestattet sind, können jetzt ihre Ansprüche gegen VW zunächst
außergerichtlich geltend machen.
Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen den Hersteller.
VW ist bei den Fahrzeugen die mit einem Dieselmotor der
Baureihe EA 189 ausgestattet sind, für den Einbau der Funktion zur Manipulation
der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich. Die Käufer solcher
Fahrzeuge wurden von VW in vorsätzlicher
sittenwidriger Weise geschädigt. Dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach
gerichtlich festgestellt.
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf
einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet,
dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen
Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des
betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs.
- Die
Sittenwidrigkeit der Täuschung ergibt sich aus dem Umstand, dass VW das
Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da
der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich
höher liegt als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.
- Die
Täuschung hat einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls
notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar
umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Viele geschädigte
Fahrzeugbesitzer haben aber bisher wegen befürchteter hoher Kosten nichts
unternommen.
Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den
Standpunkt, dass die betroffenen Fahrzeugbesitzer einen berechtigten Anspruch
gegen den VW Konzern haben und daher nicht unbedingt ihre Ansprüche klageweise
vor Gericht durchsetzen müssen.
- Der
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen
mbH für jedes seiner Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die
entsprechende Forderung geltend machen.
- Express
verlangt im Namen der betroffenen Kunden von VW, dass die getäuschten
Fahrzeugkäufer so gestellt werden, als ob sie den Kaufvertrag nicht
geschlossen hätten. Das gilt auch für die Fahrzeuge, bei denen
bereits das von VW bereit gestellte
Software-Update erfolgt ist.
Der von EXPRESS für die betroffenen Autobesitzer geltend zu
machende Anspruch gegen den VW Konzern ist berechtigt und ergibt sich aus § 826
BGB nachdem derjenige, der in einer
gegen die guten Sitten verstoßenen Weise einem anderen vorsätzlich einen
Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
- „Dass
die betroffenen Autobesitzer im Sinne des § 826 BGB vorsätzlich
sittenwidrig von dem VW Konzern geschädigt wurden, ist bereits mehrfach
gerichtlich bestätigt worden“ sagt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.
Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten,
von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen,
dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen
Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert,
dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
***
Der aus dem
Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V.
Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist
Autor des folgenden Beitrags.
Zeitenwende – Das neue
Autozeitalter
Die Steuer wird zu einem Teil vom CO2 - Anteil im Abgas
abhängig gemacht. Bei Autos, die ab 1. September zugelassen werden, müssen
Verbrauch und Abgase nach dem neuen Prüfzyklus WLTP gemessen werden. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Prospektangaben mit dem tatsächlichen
Verbrauch, übereinstimmen.
Der 1. September
markiert eine Zeitenwende:
Es gibt kaum neue Autos zu kaufen, die Hersteller können
nicht liefern, und Autokäufer müssen eine der größten Schwindeleien bezahlen,
die es im Automobilbereich gegeben hat. Die Kfz-Steuer wird deutlich teurer,
weil mehr CO2 im Abgas gemessen wird. Es sind zwar dieselben Autos und
dieselben Konstruktionen wie vorher. Der Unterschied: Der Verbrauch wird
angeblich realitätsnäher gemessen. Also ehrlicher. Lacht jemand laut auf?
Die Steuer wird zu
einem Teil vom CO2 – Anteil im Abgas abhängig gemacht.
Bei Autos, die ab 1. September zugelassen werden, müssen
Verbrauch und Abgase nach dem neuen Prüfzyklus WLTP gemessen werden. Denn
scheinbar fühlten sich die Autokäufer vorher schamlos belogen, weil die
Prospektangaben kaum mit den realen Verbräuchen zusammenhingen. Praktisch kaum
ein Autoverkäufer hat zwar bemerkt, dass die Angaben über den CO2 – Ausstoß
irgendeinen Autokäufer sonderlich interessiert haben. Sie müssen ihn jedoch gut
sichtbar neben dem Wagen aushängen.
Um den ›liederlichen
Lumpereien‹ ein Ende zu bereiten, gibt es jetzt den weltweit einheitlichen
Teststandard WLTP.
Vehement kritisiert wurde, dass die bisherigen Tests nach
der NEFZ Norm, viel zu niedrige Verbrauchs- und damit auch CO2 – Werte ergaben.
»Das ist ja Schummel und Betrug, was die da anzeigen« – so lauteten die
Vorwürfe.
Das Testauto, wird vom Computer, auf dem Prüfstand über eine
virtuelle Fahrstrecke gefahren, angefahren, beschleunigt, angehalten,
angefahren; der Computer verstellt dabei Gas und Bremse, die Räder drehen auf
Rollen und hinten werden die Abgase gemessen. Sinn der Übung: Es sollen
vergleichbare Werte herauskommen, wieviel verbraucht das eine Modell gegenüber
einem anderen? Dass diese Werte nicht viel mit den realen zu tun haben, weiß
jeder und Interessierte nicht besonders. Bis, ja, bis der neue Realismus
einkehren sollte.
Also wurde ein neuer Prüfzyklus entwickelt, der durchschnittliche
Autofahrten von heute besser repräsentieren soll, also wieder Gas,
beschleunigen, bergauf, bergab, bremsen, halten, anfahren. Diese neuen Tests
werden natürlich auch wieder auf dem Prüfstand gefahren. Die Ersteller rühmen
sich, viele Fahrten weltweit zu einer Durchschnittsstrecke zusammengefasst zu
haben, die eine repräsentative Fahrstrecke simuliert.
Erhöht wurde auch die Höchstgeschwindigkeit bei dem Test,
von 120 km/h auf 131 km/h. Dieses neue Profil benachteiligt recht stark
kleinere Wagen. Deren Motoren müssen bei der Testfahrt deutlich mehr leisten,
also auch mehr verbrauchen. In der Realität machen die das dagegen nicht so
oft.
Fahrer kleinerer Wagen
müssen deutlich höhere Steuern als vorher bezahlen.
Alle Tests müssen jetzt bei 23 Grad gefahren werden. Dazu
benötigen Autohersteller riesige Klimatisierungshallen, in denen die
Prüffahrzeuge langsam dieser Temperatur angeglichen werden.
Ergänzt werden diese Tests durch die sogenannten Real Drive
Emissions (RDE) Tests. Dabei montieren die Tester ein kleines Prüflabor außen
an das Heck des Wagens, leiten die Abgase aus dem Auspuff durch die Geräte,
während die Prüfer das Auto durch den Verkehr bewegen. Diese Prüftechnik auf
engstem Raum in einer kritischen Umgebung im bewegten Auto, gibt es noch nicht
so lange.
Dabei sollen auch Straßen bis 1.300 Meter Meereshöhe
passiert werden. Solche Fahrten liefern natürlich nicht mehr vergleichbare
Ergebnisse, sondern hängen von Prüffahrern und vor allem vom Verkehrsfluss ab.
Ein satter Stau –
schon sind die Prüfbilanzen verhagelt.
Der Kunde soll im neuen Zeitalter der Ehrlichkeit genau
wissen, welchen Einfluss Zusatzausrüstungen wie Alu-Felgen, Ledersitze, die das
Auto schwerer machen, oder eine die Aerodynamik verändernde andere Spoilerfront
haben. So muss jeder Fahrzeugtyp in allen unterschiedlichen Varianten, von
Motor- und Getriebekombination bis hin zur Ausstattung, getestet werden.
Ein horrender Aufwand, der sämtliche Prüfkapazitäten
Deutschlands überfordert. Die Ergebnisse dürften nicht besonders viele Kunden
interessieren. Nur das Finanzministerium. Denn das eindeutige Ergebnis: ein
deutlich höherer CO2 – Verbrauch. Der wiederum lässt die Kassen klingeln. Der
Autobesitzer muss für genau ein und dasselbe Auto, fortan deutlich mehr
Kraftfahrzeugsteuer zahlen, als bisher. Teilweise sind das bis zu 70 Prozent
mehr.
Dabei hängt der
Verbrauch vor allem vom Gasfuß des Fahrers ab. Der kann dasselbe Auto mit fünf
oder mit neun Litern Verbrauch fahren.
Die Unterschiede, die mit dem neuen Prüfzyklus gemessen
werden, sind deutlich geringer. Deutsche Autos überschreiten auch im alten
NEFZ-Meßverfahren die Grenzwerte, nur unwesentlich. Beim Ausstoß von
Stickoxiden liegen BMW, VW und Mercedes laut einer ADAC-Auswertung mit ca 141,
146 beziehungsweise 140 mg/km NOx Ausstoß geringfügig über dem Grenzwert von 80
mg/km. Renault, Fiat und Ford liegen mit 639, 561 und 488 mg/km deutlich
darüber. Selbstverständlich interessiert es diese Hersteller einen feuchten
Kehricht, sie machen bei dem deutschen Irrsinn einfach nicht mit. Müssen sie
auch nicht, denn Autoherstellern steht es frei, wo sie ihre Autos im EU-Raum
zulassen.
Das sind die
technischen Hintergründe für das Neuwagenchaos auf dem Automarkt.
Da überrascht kaum noch die neueste Schwindelmeldung. Laut
Bild am Sonntag soll VW auch bei Benzinmotoren geschwindelt haben. Das wurde
jetzt aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bekannt. Der gleiche Vorgang
gilt übrigens jetzt plötzlich als gut; als Verbrechen hingegen bei jenem
Justizbeamten in Sachsen, der den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen
irakischen Mörder „leakte“.
Aus diesen Ermittlungsakten, die wohlgemerkt nicht
öffentlich bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft liegen, sollen Zeugen
ausgesagt haben, dass auch Automatikgetriebe Befehle enthalten sollen, die nur
auf dem Prüfstand aktiv seien und Emissionswerte beeinflussen »können«. Der
Testfahrer soll in die Manipulation eingeweiht gewesen sein. Er sollte bei
einem T5 Bulli »Aktivieren des Rollenmodus« die Zündung einschalten, den
Warnblinker betätigen und fünfmal das Gaspedal 100 Prozent drücken, schreibt
Bild am Sonntag.
Ferner gebe es eine »Komfortfunktion«, bei der die Gänge
vorzeitig hochgeschaltet würden. Das würde zu niedrigen Drehzahlen und weniger
CO2 – Ausstoß führen. Das klingt eigentlich nach einer sinnvollen Funktion. Von
außen lässt sich nicht entscheiden, was dahinter steht.
Derweil ist Larry zufrieden. Larry Thompson ist
amerikanischer Anwalt. Er und seine 60 Kollegen sitzen direkt im Vorstand bei
VW und sollen VW zu einem »besseren Unternehmen« machen – was immer das heißt.
Sie haben Zutritt zu jedem Raum, zu jedem Dokument, zu jeder Konstruktion. Drei
Jahre lang sollen sie den gesamten Konzern überwachen.
Larrys letzter Zwischenbericht legte zwei Verstöße bei VW
offen. Eine Liste von fünf Fragen im Zusammenhang mit der jährlichen
Mitarbeiterbefragung sei »aus Versehen« nicht in die Manager-Handbücher
aufgenommen worden. Zudem sei übersehen worden, vor Beginn neuer
Emissionstests, die amerikanische Umweltbehörde CARB schriftlich zu informieren.
Larry zeigte sich jedoch erleichtert, dass VW von selbst
diese Verstöße gemeldet habe.
Bisher nicht bekannt wurde, ob der amerikanische VW-Freund
das hauptsächliche Problem VWs abstellen und den überbordenden Einfluss von
Politik und Gewerkschaften auf die Geschicke des Konzerns reduzieren konnte.
Das ist der Preis, den VW zu zahlen hat, damit sie weiter in
Amerika aktiv sein dürfen. Und das in dem für VW relativ kleinen Marktsegment.
VW hat auf dem amerikanischen Markt nie eine große Rolle gespielt.
Mittlerweile haben Larry & Co wohl genügend Daten
abgegriffen und nach Amerika geschickt, dass sie nachlässiger werden.
Autoexperten wundern sich, ob VW jemals wieder ein marktfähiges Auto auf den
Markt schicken kann.
Für Autokäufer dagegen
besteht jetzt gute Gelegenheit, Diesel zu kaufen.
Die sind günstig zu haben. Wann, wenn nicht jetzt? Denn es
kommen auch viele Dieselfahrzeuge von Firmen auf den Markt, die stattdessen
unsinnige Hybrid-Autos oder gar zum Leidwesen ihrer Angestellten, Elektroautos
kaufen, um sich ihr Image mit einem grünen Mäntelchen aufzuhübschen. Das lässt
Preise fallen.
Der normale private
Autokäufer, der sein Geld hart verdienen muss, macht den grünen Schwindel nicht
mit und lässt Elektroautos oder teure Hybride, links liegen.
Er kauft jetzt Diesel zu sehr günstigen Preisen.
Verständlicherweise: Wer will schon gutes Geld technischer Idiotie
hinterherwerfen? Außer Minister und Ministerpräsidenten, die ihre Autos sowieso
deutlich günstiger bekommen und zudem vom Steuerzahler finanziert werden.
Folge: Die Autohändler verkaufen wieder
mehr Diesel, allerdings mit erheblichen Preiszugeständnissen und vor allem mit
Rücknahmegarantie.
Dem berüchtigten
Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das natürlich ein Dorn im Auge.
Dessen Propagandisten setzen auf noch mehr Panik: Jetzt sind
Kinder dran. Auf deren Höhe sind ja die Auspuffrohre und blasen ihre tödliche
Fracht raus. Hier seien die Abgaskonzentrationen besonders hoch, da müsste
gemessen werden. So kann man die gemessenen Werte noch gut nach oben schrauben
und weitere Panik schüren. Die wohlfeilen unkritischen Berichte der Presse
sparen viel PR-Arbeit und Kosten und sorgen für wohlige Schauer beim grünen
Publikum. Wir sind gespannt, wann DUH-Chef und selbst Vielflieger Resch auf
Nachbars Waldi kommt. Ein Hund auf Auspuffhöhe, aus dem die tödlichen Gase
kommen – damit wäre das Modell Auto vermutlich endgültig geliefert.
***
Der UTR e.V. ruft alle
betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu
beteiligen.
Und so funktioniert
diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie
in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres
Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
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