Samstag, September 01, 2018

Diesel-Skandal: VW-Kunden mit Erfolg vor dem Landgericht Oldenburg

Gleich in vier Fällen entschied jetzt die 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg. Volkswagen muss den betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstatten, berichtet am 31. 8. 2018 die Nordwest Zeitung (NWZ).

In allen vier Fällen urteilte demnach die Kammer, dass den betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs eine Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zusteht.

Das Gericht erkannte laut NWZ in seiner Entscheidung eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“.

Zudem seien die Fahrzeuge mit dem umstrittenen Dieselmotor „EA 189“ „makelbehaftet“. In den vier verhandelten Fällen ging es demnach um einen Seat Exeo, einen Audi Quattro, einen VW Passat und einen VW Tiguan.

Durch die vom Gericht vergleichsweise hoch angesetzte Gesamtlaufleistung von 300.000 Kliometern werde der vom Kläger zu zahlende Nutzungsersatz verringert, heißt es in der NWZ. Am Landgericht Oldenburg sind "weit mehr als 200, vielleicht auch 400“ entsprechende Verfahren anhängig, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Zeitung.

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In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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