Gleich in vier Fällen entschied jetzt die 4. Zivilkammer des
Landgerichts Oldenburg. Volkswagen muss den betroffenen Autokäufern gegen
Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstatten, berichtet am 31. 8. 2018 die
Nordwest Zeitung (NWZ).
In allen vier Fällen urteilte demnach die Kammer, dass den
betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs eine Erstattung des
Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zusteht.
Das Gericht erkannte
laut NWZ in seiner Entscheidung eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“.
Zudem seien die Fahrzeuge mit dem umstrittenen Dieselmotor
„EA 189“ „makelbehaftet“. In den vier verhandelten Fällen ging es demnach um
einen Seat Exeo, einen Audi Quattro, einen VW Passat und einen VW Tiguan.
Durch die vom Gericht vergleichsweise hoch angesetzte
Gesamtlaufleistung von 300.000 Kliometern werde der vom Kläger zu zahlende
Nutzungsersatz verringert, heißt es in der NWZ. Am Landgericht Oldenburg sind
"weit mehr als 200, vielleicht auch 400“ entsprechende Verfahren anhängig,
sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Zeitung.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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