Der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger
beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum
P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass
Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 anmelden sollten - und das allein
ist entscheidend.
Den wenigsten Anlegern
ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach diesem Zeitpunkt noch anmelden
können.
Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle
anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist
einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der
Gläubigerversammlung Ihr Stimmrecht ausüben können. Auch wird Ihnen das
Insolvenzgericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20,00 € in
Rechnung stellen.
- Die
hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wird für
P&R-Direktinvestoren, die sie beauftragt haben, im Rahmen ihres
Insolvenzmonitoring nicht nur einfach die Forderung anmelden.
Dieses geschieht auf
der Grundlage sicherer Informationsbasis in mehreren Stufen.
So ist es nicht allein damit getan, die Gläubigerversammlung
zu besuchen und davon zu berichten. Nach der Auswertung der Informationen
sorgen diese Anwälte für eine optimierte und faktenbasierte Anmeldung Ihrer
Forderung. Hier geht es im Endeffekt darum, Sie als P&R-Anleger in eine
gute Position zu bringen.
Zwar ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzverwalter bei
einer Masse von rund 80.000 Forderungsanmeldungen möglichst frühzeitig die
Unterlagen der P&R-Investoren vorliegen hat. Nach Ansicht der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hätte ein einfaches „Bitte“ ohne Androhung vermeintlicher
Konsequenzen die Anleger genauer über die Verbindlichkeit dieser Frist
informiert.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie
Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur
Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen
und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb
und Anlagevermittlern verlangen können.
Bei der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die
beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener
Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
- Durch
Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie
externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung
in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel
über P&R Transport-Container verpassen
Sie wollen
weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
- Auch
Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten
professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich
auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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