Donnerstag, März 08, 2018

25-30 Prozent höhere Rendite bei Ihrer Fondsanlage. Auch für maximal 10 Jahre rückwirkend!

Vergangene Woche berichtete der BSZ e.V., dass Fondsanlegern für maximal 10 Jahre rückwirkend, durch rechtlich gänzlich neue Ansätze, zu 25-30% höheren Renditen verholfen werden kann.

Mit dieser Nachricht haben wir eine Lawine losgetreten. Wir wurden mit Telfonanrufen und Mails überschwemmt.  Das veranlass uns dazu an dieser Stelle ein paar Fragen zu beantworten;

Welche Anleger können das Angebot nutzen?

Alle Privatanleger die Fonds gezeichnet haben.

Welche Fonds betrifft das?

Im Prinzip alle Fonds. Beispielhaft nennen wir hier: Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds, Leasingfonds, Private-Equitiy-Fonds, Solarfonds, Windenergiefonds, Lebensversicherungsfonds, Waldfonds, Zweitmarktfonds etc.

Warum werden in dem Bericht keine Details genannt?

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verfolgt bei diesem Angebot tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser Rechtsanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur sog. Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren XI ZR 191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger umfangreichen Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis Verbreitung gefunden hat.  Damit Fondsanleger von diesem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der Original-Vertretung profitieren können, müssen Detailinformationen dem persönlichen Beratungsgespräch vorbehalten bleiben.

Was ist mit Original-Vertretung gemeint?

Es hat sich in der nun bald 20-jährigen Tätigkeit des BSZ e.V. im Anlegerschutz immer wieder gezeigt, dass einige BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus Sicht des BSZ e.V. ihre bestehende bundesweite Sonderstellung bei juristischen Erfolgen gegen unterschiedliche Gegner unter Beweis stellen konnten. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Der BSZ® e.V. berichtet beinahe täglich über auch in der Fachwelt oft beachtete Erfolge von Rechtsanwälten. Diese Berichte werden dann gerne von anderen Anwälten zu deren eigenen Berichterstattung „umgestaltet“. Liest man diese Artikel, so gewinnt man den Eindruck, dass diese Kanzlei diesen Prozess erfolgreich geführt hätte. Es erfolgt kein Hinweis darauf, dass sich das Urteil mit dem sich der Artikel beschäftigt, tatsächlich von einer anderen Kanzlei erstritten wurde. Man schmückt sich also mit fremden Federn.

Keineswegs ist zu beanstanden, dass Urteile oder neue Rechtszüge, gerade wenn sie wie vorliegend eine weitreichende Bedeutung haben, auch von anderen Rechtsanwälten kommentiert werden. Dennoch wäre es richtig darauf zu verweisen, dass man das Urteil selbst nicht erstritten hat bzw. die Kanzlei zu nennen, die es erstritten hat. Natürlich führt dies dazu, dass man als Konkurrent die Leistung des anderen würdigen muss, offenbar nicht jedermanns Sache.

Wir nehmen an, dass die Kanzlei welche hier nun durch einen rechtlich völlig neuen Ansatz, Fondsanleger zu einem realen Mehrwert verhelfen kann, sich bestimmt darüber freuen würde, dass der von ihm erarbeitete Rechtszug doch zeitnah von Kollegen als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet würde. Für die Mandanten würde dies aber bedeuten, dass Sie nicht mehr von dem „Original“ vertreten würden.

Und so einfach können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ teilhaben:

Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen Informationen erhalten Sie unmittelbar von den Rechtsanwälten.  Der Aufwand für Sie ist minimal.

Fondsanleger die gerne bis zu 25% mehr Rendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25 – 30%-igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“  werden sie überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de





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