Vergangene Woche berichtete der BSZ e.V., dass Fondsanlegern
für maximal 10 Jahre rückwirkend, durch rechtlich gänzlich neue Ansätze, zu
25-30% höheren Renditen verholfen werden kann.
Mit dieser Nachricht haben wir eine Lawine losgetreten. Wir
wurden mit Telfonanrufen und Mails überschwemmt. Das veranlass uns dazu an dieser Stelle ein
paar Fragen zu beantworten;
Welche Anleger können
das Angebot nutzen?
Alle Privatanleger die Fonds gezeichnet haben.
Welche Fonds betrifft
das?
Im Prinzip alle Fonds. Beispielhaft nennen wir hier: Immobilienfonds,
Medienfonds, Schifffonds, Leasingfonds, Private-Equitiy-Fonds, Solarfonds,
Windenergiefonds, Lebensversicherungsfonds, Waldfonds, Zweitmarktfonds etc.
Warum werden in dem
Bericht keine Details genannt?
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verfolgt
bei diesem Angebot tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser
Rechtsanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur sog.
Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren XI ZR
191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger umfangreichen
Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis Verbreitung
gefunden hat. Damit Fondsanleger von
diesem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der Original-Vertretung profitieren
können, müssen Detailinformationen dem persönlichen Beratungsgespräch
vorbehalten bleiben.
Was ist mit
Original-Vertretung gemeint?
Es hat sich in der nun bald 20-jährigen Tätigkeit des BSZ
e.V. im Anlegerschutz immer wieder gezeigt, dass einige BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte aus Sicht des BSZ e.V. ihre bestehende bundesweite
Sonderstellung bei juristischen Erfolgen gegen unterschiedliche Gegner unter
Beweis stellen konnten. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge
vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen -
auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Der BSZ® e.V. berichtet beinahe täglich über auch in der
Fachwelt oft beachtete Erfolge von Rechtsanwälten. Diese Berichte werden dann
gerne von anderen Anwälten zu deren eigenen Berichterstattung „umgestaltet“.
Liest man diese Artikel, so gewinnt man den Eindruck, dass diese Kanzlei diesen
Prozess erfolgreich geführt hätte. Es erfolgt kein Hinweis darauf, dass sich
das Urteil mit dem sich der Artikel beschäftigt, tatsächlich von einer anderen
Kanzlei erstritten wurde. Man schmückt sich also mit fremden Federn.
Keineswegs ist zu beanstanden, dass Urteile oder neue
Rechtszüge, gerade wenn sie wie vorliegend eine weitreichende Bedeutung haben,
auch von anderen Rechtsanwälten kommentiert werden. Dennoch wäre es richtig
darauf zu verweisen, dass man das Urteil selbst nicht erstritten hat bzw. die
Kanzlei zu nennen, die es erstritten hat. Natürlich führt dies dazu, dass man
als Konkurrent die Leistung des anderen würdigen muss, offenbar nicht
jedermanns Sache.
Wir nehmen an, dass die Kanzlei welche hier nun durch einen
rechtlich völlig neuen Ansatz, Fondsanleger zu einem realen Mehrwert verhelfen
kann, sich bestimmt darüber freuen würde, dass der von ihm erarbeitete
Rechtszug doch zeitnah von Kollegen als sehr bedeutsam wahrgenommen und
verbreitet würde. Für die Mandanten würde dies aber bedeuten, dass Sie nicht
mehr von dem „Original“ vertreten würden.
Und so einfach können
Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“
teilhaben:
Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen
Informationen erhalten Sie unmittelbar von den Rechtsanwälten. Der
Aufwand für Sie ist minimal.
Fondsanleger die gerne bis zu 25% mehr Rendite haben möchten
profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere
Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original –
Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25 –
30%-igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im
Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die
zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.
Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„höhere Rendite“ werden sie überrascht sein, mit wie geringem eigenen
Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen