Betroffen von der Rückforderung bereits erhaltener
Ausschüttungen sind bei Fonds ausschließlich die Kommanditisten, die in der
Gesamtheit regelmäßig einige Millionen Euro an Ausschüttungen, die
Liquiditätsentnahmen darstellen, erhalten haben.
Diese fordern die Insolvenzverwalter von den Anlegern in
einzelnen Verfahren zurück. Dabei verhalten sich Insolvenzverwalter so, dass
Anleger von Fehler der Insolvenzverwalter in der Prozessführung oder in dem
Insolvenzverfahren zu ihrem Vorteil nutzen können. Grundsätzlich besteht die
Verpflichtung nach § 172 HGB Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Das Verhalten der
Insolvenzverwalter im Prozess und zuvor in den Insolvenzverfahren kann dazu
führen, dass Anleger erfolgreich Einwendungen den Ansprüchen der
Insolvenzverwalter entgegensetzen können.
ANLEGER HABEN AUSSCHÜTTUNGEN AN FONDS ZURÜCKBEZAHLT: ANLEGER
FORDERT RÜCKZAHLUNG
Dieser Fall beschreibt die Vorgänge, in denen der Anleger in
dem Glauben daran, zur Rückzahlung verpflichtet zu sein, Ausschüttungen an die
Fondsgesellschaft zurückbezahlt hat. Die Erfahrung der hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte ist, dass die gesellschaftsvertraglichen Klauseln,
wonach Fonds Ausschüttungen durch Kündigung fällig stellen und zurückfordern,
fast immer unwirksam sind.
Wenn ein Anleger auf
Grund einer solchen unwirksamen Klausel Zahlungen an den Fonds erbracht hat,
wird er diese mit großer Aussicht auf Erfolg zurückfordern können.
Hierzu liegen uns viele erst- und zweitinstanzliche Urteile
zu Gunsten der Anleger vor.
ANLEGER HABEN AUSSCHÜTTUNGEN AN INSOLVENZVERWALTER
ZURÜCKBEZAHLT: ANLEGER FORDERT RÜCKZAHLUNG
Insolvenzverwalter berichten, dass 60% bis 80% der Anleger,
die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass auch nach
dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens
Anleger die Ausschüttungen zurückbezahlen.
Der hier berichtenden
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der
Insolvenzverwalter abgewiesen wurden.
Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die
Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von Kommanditisten
nicht benötigt wird. In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass
Fehler im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den
Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht
zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von
den Anlegern. Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher
Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend
machen. Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.
Zu den oben genannten
Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
positive Nachrichten mitteilen.
- Die
Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den
Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich
erfolgreich wehren.
Wichtig ist:
Betroffenen Anlegern denen mit Mailings oder anderer Werbung
„Hilfe“angeboten wird : erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den
involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des
Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
meinen: die Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden
Urteile gegen Insolvenzverwalter. Die Mitbewerber werben mit von den hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien
können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es
auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne
eigene erstrittene Urteile.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Ihren Fall bearbeitet
ein BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und
nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch
über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in die Anwaltssuche
eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge
kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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