Dienstag, März 27, 2018

P & R CONTAINER-ANLEGER sollten das Buch von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger lesen: „Achtung, Anlegerfallen!“

Auch im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 26. 03.2018 auf investmentcheck wider.

P&R-Schwindeleien gehen weiter

 Fehlanzeige bei ehrlichen und vollständigen Informationen

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. An diese alte Weisheit könnten sich die knapp 60.000 P&R-Anleger erinnern, wenn sie die aktuellen Informationen genauer lesen. Früher fehlte die Aufklärung der Kaufpreise weit über Marktwert, die durch bezuschusste Mieten und Rückkaufversprechen kaschiert wurden.

Selbst die von der Finanzaufsicht zum Vertrieb freigegebenen Verkaufsprospekte enthielten keine aussagekräftigen Zahlen zu marktüblichen Kaufpreisen und Mieten. Diese Fakten wurden immer verschwiegen und nun soll der Markt an den Insolvenzanträgen schuld sein. Es geht munter weiter mit P&R-Fake-News.

In der P&R-Pressemitteilung vom 19. März werden die Insolvenzanträge so begründet:

“Die aktuellen Schwierigkeiten der von einer Zahlungsunfähigkeit betroffenen Container-Investmentgesellschaften beruhen im Wesentlichen darauf, dass Rückkäufe in einem erheblichen Umfang gegenüber den Anlegern in Aussicht gestellt wurden, die derzeit nicht zu den bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Rückkaufswerten durchgeführt werden können. Zudem können die fälligen Mietzahlungen nicht erbracht werden.” Gleichzeitig wird so getan, als wäre der Markt heute schlechter als bei Abschluss der Verträge: “Als die aktuell laufenden Verträge abgeschlossen wurden, herrschte auf dem Weltmarkt eine große Nachfrage nach Containern, die nur zu marktüblichen hohen Preisen befriedigt werden konnte.” Merkwürdig, wenn in 2017 Neucontainer im Durchschnitt teurer waren als die Jahre vorher, als die Investoren der insolventen Gesellschaften bei P&R einkauften. Das war nämlich von 2013 bis 2016 (kleine Private-Placements in 2017 ausgenommen). Außerdem waren die Rückkaufspreise bei den meisten Anlagemodellen nicht garantiert, sondern nur in Aussicht gestellt.

Containerpreise sind 2017 deutlich gestiegen

2013 bis 2016 waren die Preise für Neucontainer günstiger als 2017
Quelle: Textainer Group Holdings Ltd., Investor Presentation, February 2018

Wechselkurs.

Weiterhin stellt sich die Frage, warum das die deutschen Gesellschaften überhaupt tangiert, so lange die P&R Equipment & Finance Corp. aus der Schweiz zahlungsfähig ist. Dazu stellt Martin Ebben als Geschäftsführer und Vorstand ausdrücklich klar: “Die weiteren Gesellschaften der P&R Gruppe, und insbesondere die P&R Transport-Container GmbH sind nicht unmittelbar betroffen.” Ähnliches gilt für einen anderen Aspekt, der als Hintergrund für die Insolvenzanträge aufgeführt wird: das Wechselkursrisiko zwischen Euro und US-Dollar, das eigentlich von der schweizer P&R Corporation getragen werden müsste. Deshalb wird in der Risikobeschreibung der Verkaufsprospekte das Wechselkursrisiko nur für den Fall erwähnt, dass die P&R Equipment & Finance Corp. ausfällt. Das ist aber nicht der Fall. Also eine weitere Lüge in Bezug auf die Insolvenzgründe der drei deutschen Emittentenunternehmen: “Hinzu kommen nachteilige Wechselkursentwicklungen, da die Mieten gegenüber den Anlegern in Euro gezahlt werden, die Vermietung der Container auf dem Weltmarkt jedoch gegen US-Dollar erfolgen muss.”

11a-Mitteilung.
Keinen Insolvenzantrag stellte (bisher) die P&R Transport-Container GmbH, die als Emittentin für die von der Finanzaufsicht BaFin gestatteten Verkaufsprogramme fungierte. Es wäre spannend zu erfahren, warum die im schweizerischen Zug ansäßige P&R Equipment & Finance Corp. an diese Gesellschaft die Mieten überwiesen hat, während die Anleger der alten P&R-Modelle ihr Geld nicht bekamen. Hängt es damit zusammen, dass die BaFin gemäß Vermögensanlagengesetz weitreichende Auskunfts- und Verfügungsbefugnisse hat? Oder welche Lüge verbirgt sich hinter der offiziellen Mitteilung gemäß Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz, wonach die P&R Transport-Container GmbH Forderungen an die insolventen P&R-Unternehmen hat, die nun ausfallgefährdet sind. Woraus resultieren diese Forderungen eigentlich, die in den Verkaufsprospekten nicht beschrieben sind. Vielmehr wird dort die wesentliche Vertragsbeziehung gemäß Rahmenvertrag vom 1. Juli 2016 mit der schweizer P&R beschrieben. Der würde die P&R Transport-Container GmbH nun Geld schulden. Weshalb das, wenn außer den Containereinkäufen eigentlich nur Geld aus der Schweiz nach Deutschland fließen soll. Wurden etwa die Container nicht vollständig bezahlt? Und warum werden eigentlich keine Beträge genannt?

In der Schweiz liefen alle wichtigen Verträge zusammen

Wo kommen bei der P&R Transport-Container plötzlich Forderungen gegen die insolventen P&R-Gesellschaften her?
Quelle: Verkaufsprospekt Angebot 5005

Loipfinger’s Meinung.

Es begann alles, dass ein Handelspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Aus Sicht der deutschen P&R-Unternehmen kann das eigentlich nur die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp. sein. Doch der geht es gut und drei deutsche Unternehmen sind insolvent. Warum wird diese entscheidende Frage nicht beantwortet? Stattdessen wird mit irreführenden Fakten geglänzt und vom eigenen schneeballartigem System abgelenkt. Warum werden keine Beträge genannt? Sowohl das von Anlegern investierte Volumen als auch die Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht beziffert. Warum wird mit Markttrends argumentiert, ohne die konkreten Preise zu benennen? Warum bekamen eigentlich die Investoren der P&R Transport-Container GmbH ihr Geld, während die Anleger der anderen P&R-Gesellschaften leer ausgingen? Tarnen & Täuschen bleibt weiterhin das Motto.

Weitere Informationen.

Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, vom 8. März und vom 19. März 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.

Fazit des BSZ e.V.: Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge!

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Ob überhaupt gegen einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig eine Frage des Einzelfalles.

Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den vergangenen drei Wochen erfahren haben.

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.

Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie unseren Newsletter abonnieren.
 
  • Die P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre Eigentumszertifikate.

Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de












Keine Kommentare: