Freitag, April 06, 2018

MDM GROUP: Seit 06.04.2018 läuft die 30 Tage Frist zur Forderungsanmeldung! Eile ist geboten!

Mit Konkurspublikation/Schuldenruf vom 06.04.2018 teilt das zuständige Schweizer Konkursamt mit, dass innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation Forderungsanmeldungen in Sachen MDM Group AG, vormals c/o Avoia Treuhand GmbH, 6045 Meggen,  einzureichen sind.

Zur Erinnerung:

Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, vom 15.01.2018 wurde über die MDM Group AG mit Wirkung ab dem 15.01.2018, 09.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

Der BSZ e.V.-Bericht vom 19.01.2018 mit dem Titel MDM GROUP AG: IN NUR 10 MONATEN VOM TOP RATING IN DIE INSOLVENZ! (http://bit.ly/2mUDk5Z) hatte beim BSZ e.V. die Telefone Sturm klingeln lassen. Schon seit dem 10.06.2017 warnte der BSZ e.V. mit zahlreichen Veröffentlichungen vor der MDM Group. Da die Hoffnung anscheinend doch zuletzt stirbt, haben nicht wenige Anleger noch ein zweites Mal Geld in diversen dubiosen Angeboten versenkt.

Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.

Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wie viel an Masse gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu Retten was noch zu retten ist.

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“  durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden. 

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch, zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.

Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.

Es ist auch interessant, von den Anlegern zu erfahren welche Informationen den Ausschlag gegeben haben, bei MDM zu investieren.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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