Dienstag, April 10, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Gläubigerversammlung…

Wir hatten bereits über die vorläufigen Insolvenzverfahren der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 728/18), der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18) und P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727/18) berichtet.

Das vorläufige Insolvenzverfahren (auch Insolvenzeröffnungsverfahren genannt) ist damit die erste Stufe. In dieser Phase hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht dient dem Gericht zur Entscheidungsfindung, ob das Insolvenzverfahren selbst gestartet werden kann.

Insolvenzbeschluss, Forderungsanmeldung, Gläubigerversammlung

Die zweite Stufe ist dann das Insolvenzverfahren selbst – es beginnt mit dem Insolvenzbeschluss des Gerichts. Bei Entscheidung des Insolvenzgerichtes über die Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens werden zwei wichtige Termine festgezurrt: Neben dem Termin zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle wird auch in der Regel der Termin der Gläubigerversammlung in den Verfahren bestimmt.

Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Gremium im Insolvenzverfahren, in dem über das weitere Schicksal der Gesellschaften entschieden wird.

In der Regel geht es um folgende Aspekte:

  • Bericht des Insolvenzverwalters über die Situation der insolventen Gesellschaft mit Lösungsansätzen,
  • Erörterung zentraler Themen des konkreten Falles (z.B. Eigentümerstellung, Situation der Mieteinnahmen),
  • Bestätigung des Insolvenzverwalters als Insolvenzverwalter für das reguläre Insolvenzverfahren,
  • Besetzung eines möglichen Gläubigerausschusses,
  • weitere Vorgehensweise zur Verwertung und/oder Weiterführung der Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft.

Es handelt sich also um ganz zentrale Themen für den weiteren Fortgang und jeder Investor hat das Recht auf Teilnahme an dieser Versammlung. Dieses Recht steht ihm unabhängig davon zu, ob er z.B. seine Forderung angemeldet hat oder nicht oder ob er nun Eigentümer des Containers ist oder nicht.

Teilnahme an der Gläubigerversammlung

Theoretisch müsste es für jede der drei insolventen Gesellschaften eine Versammlung geben und zwar so, dass jeder Investor die Möglichkeit hat, an jeder Versammlung teilzunehmen. Ob es möglich ist, diese zusammenzulegen, muss der Insolvenzverwalter entscheiden. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte halten dies aus Gründen der Durchführbarkeit von Abstimmungen für problematisch. Vermutlich werden die Gläubigerversammlungen in München oder Umgebung stattfinden.

Für Investoren, die aufgrund der Komplexität der Materie und/oder des notwendigen Zeit- und Anreiseaufwandes nicht selbst an den Versammlungen teilnehmen möchten, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine Vertretung auf diesen an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
gödd

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Keine Kommentare: