Wir hatten bereits über die vorläufigen Insolvenzverfahren
der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 728/18), der
P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18) und
P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727/18) berichtet.
Das vorläufige Insolvenzverfahren (auch
Insolvenzeröffnungsverfahren genannt) ist damit die erste Stufe. In dieser
Phase hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Bericht zu erstellen. Dieser
Bericht dient dem Gericht zur Entscheidungsfindung, ob das Insolvenzverfahren
selbst gestartet werden kann.
Insolvenzbeschluss,
Forderungsanmeldung, Gläubigerversammlung
Die zweite Stufe ist dann das Insolvenzverfahren selbst – es
beginnt mit dem Insolvenzbeschluss des Gerichts. Bei Entscheidung des
Insolvenzgerichtes über die Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens werden
zwei wichtige Termine festgezurrt: Neben dem Termin zur Anmeldung der
Forderungen zur Insolvenztabelle wird auch in der Regel der Termin der
Gläubigerversammlung in den Verfahren bestimmt.
Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Gremium im
Insolvenzverfahren, in dem über das weitere Schicksal der Gesellschaften
entschieden wird.
In der Regel geht es um folgende Aspekte:
- Bericht
des Insolvenzverwalters über die Situation der insolventen Gesellschaft
mit Lösungsansätzen,
- Erörterung
zentraler Themen des konkreten Falles (z.B. Eigentümerstellung, Situation
der Mieteinnahmen),
- Bestätigung
des Insolvenzverwalters als Insolvenzverwalter für das reguläre Insolvenzverfahren,
- Besetzung
eines möglichen Gläubigerausschusses,
- weitere
Vorgehensweise zur Verwertung und/oder Weiterführung der Vermögenswerte
der insolventen Gesellschaft.
Es handelt sich also um ganz zentrale Themen für den
weiteren Fortgang und jeder Investor hat das Recht auf Teilnahme an dieser
Versammlung. Dieses Recht steht ihm unabhängig davon zu, ob er z.B. seine
Forderung angemeldet hat oder nicht oder ob er nun Eigentümer des Containers
ist oder nicht.
Teilnahme an der
Gläubigerversammlung
Theoretisch müsste es für jede der drei insolventen
Gesellschaften eine Versammlung geben und zwar so, dass jeder Investor die
Möglichkeit hat, an jeder Versammlung teilzunehmen. Ob es möglich ist, diese
zusammenzulegen, muss der Insolvenzverwalter entscheiden. Die hier berichtenden
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte halten dies aus Gründen der Durchführbarkeit von
Abstimmungen für problematisch. Vermutlich werden die Gläubigerversammlungen in
München oder Umgebung stattfinden.
Für Investoren, die aufgrund der Komplexität der Materie
und/oder des notwendigen Zeit- und Anreiseaufwandes nicht selbst an den
Versammlungen teilnehmen möchten, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine
Vertretung auf diesen an.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben
langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich
die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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