Der beste Kapitalanlageschutz ist ein wehrhafter Anleger! –
Wehren! - Nicht Jammern!
Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit
vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit
komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen
beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung
ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist
freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an,
Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!
Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern
können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen
können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater
noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite! Mit
diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im
Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann
gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und
Sicherheit.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Täglich werden auf der Internetseite des BSZ e.V. www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Der BSZ® e.V. hat für geschädigte Anleger einen
Anleger Notruf - quasi als „Erste-Hilfe-Station“ - eingerichtet. Wer Verluste bei einer
Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit
Kapitalanlagecharakter – erlitten hat oder
befürchtet, kann unter der Rufnummer 06071 -981 681 0 ausführliche
schriftliche Empfehlungen zur Einleitung der richtigen Schritte anfordern.
Der BSZ e.V. und die mit ihm verbundenen Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem
Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie gegebenenfalls das
Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem
jeweiligen Kunden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft eine individuelle
Honorarvereinbarung geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der Gesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
den Kunden keine weiteren Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem
Fall zu Lasten des Prozesskostenfinanzierers! Der Kunde hat nicht das geringste
Risiko. Kann die Prozessfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder beitreiben, so erhält
sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar vom einbringlich gemachten
Betrag.
Der BSZ® ist somit seit 20 Jahren einer der „aktivsten“
Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.
Auch in diesem Jahr gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun:
Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und
versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit
dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.
Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. –
Interessengemeinschaft bringt dabei
viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos
zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
ist der Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und
seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte
Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit
überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des
Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage
gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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