Zertifikate sind „künstliche" Finanzprodukte. Es sind im Grunde
Schuldverschreibungen, die über derivative Komponenten verfügen, so dass ihre
Wertentwicklung von der Wertentwicklung anderer Finanzprodukte abhängt. Im
Prinzip sind die meisten Zertifikate nichts anderes als Wetten.
Anleger erwerben einen entsprechenden Beleg in Form eines
Zertifikates vom Emittenten, das wiederum in Bezug zu sogenannten Basiswerten
steht. Basiswerte können etwa Aktien sein oder Rohstoffe oder auch
Kombinationswerte wie Aktienindizes und festverzinsliche Wertpapiere.
Vereinfacht gesagt, erwerben Anleger einen Berechtigungsschein, der sie von der
Wertentwicklung des Basiswertes profitieren lässt, ohne dass sie die Aktie, den
Rohstoff oder das entsprechende Papier direkt kaufen müssen.
Die Kostenstruktur bei
Zertifikaten ist oft völlig intransparent.
Wie bei anderen Anlageprodukten auch gibt es bei
Zertifikaten Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden. Ihre Höhe
erschließt sich oft nicht unmittelbar. Anders als bei Investmentfonds gibt es
bei Zertifikaten keine Verpflichtung des Emittenten zum Ausweis der
voraussichtlichen oder tatsächlich angefallenen Kosten.
Das Risiko bei
Zertifikaten:
Eine Garantie ist nur so viel wert ist, wie die
Kreditwürdigkeit des Emittenten. Wird eine Bank insolvent – so wie Lehman
Brothers – ist die Garantie wertlos, das investierte Geld komplett verloren.
Zertifikate unterliegen auch nicht dem Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbandes deutscher Banken.
Schließlich bieten Zertifikate den Verkäufern die
Möglichkeit, Anlegerschutzvorschriften zu umgehen. Dabei werden dann
Anlageformen als Basiswerte verwertet, die im normalen Vertrieb strikten
Vorschriften unterliegen, weil sie als hoch riskant oder sogar als „toxisch“
gelten.
- Die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte begutachten Ihre Zertifikate und bewerten
Chancen und Risiken einer Rückabwicklung des Kaufs.
Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. –
Interessengemeinschaft bringt dabei
viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos
zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft.
- Wenn
Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden,
Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir
Rechten Dingen zugeht, ist der
Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten
einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und
seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte
Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit
überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des
Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
hat der BSZ e.V. bereits viele Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der von
Ihnen gewünschten Interessengemeinschaft beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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hh
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
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