Freitag, April 13, 2018

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Fonds-Information: "Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“

• Zweitmarktfonds in der Krise
• Nachschüsse für Restrukturierungmaßnahmen
• Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“ beteiligen. Es handelt sich um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.

Anlegern wurde bisher lediglich 2,46 Prozent (Daten aus Procompare) ihrer Beteiligung ausgeschüttet. Durch die Restrukturierung wurde zudem fleißig weiteres Kapital bei den Anlegern eingesammelt. Seit der ersten und einzigen Ausschüttung haben die Anleger wegen Liquiditätsengpässen bis heute keine weiteren Ausschüttungen erhalten. Prognostiziert wurde dagegen ein Gesamtrückfluss von 165 Prozent bis zum Ende des Jahres 2018.

Dieses Ziel wird die Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.

Bei einer Liquidation der Gesellschaft dürfte zudem fraglich sein, ob die Anleger überhaupt noch etwas erhalten oder möglicherweise einen Totalverlust erleiden.

In Anbetracht dessen, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit bereits erkannt sein müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde.

Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen lag. Zum einen widersprach das der angeblich breiten Streuung und zum anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „Nordcapital Schiffsportfolio 4“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, wegen fehlerhafter Prospektangaben.

Die diesen Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.

Gleichwohl wurde in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „Nordcapital Schiffsportfolio 4“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche.

Nicht die Rede war von den zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, von der Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, den hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder der Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das „Schiffsportfolio“ wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.
Prospektfehler, wie die hier beschriebenen, ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

  • Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was das Kostenrisiko deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

  • Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von uns initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Die Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis ihrer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V Interessengemeinschaft Schiffsfonds/„Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“  im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“ durch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei einem Schiffsfonds engagiert sind oder sich mit der Aufforderung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert sehen, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ an.   

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Die Interessengemeinschaft Schiffsfonds wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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