• Zweitmarktfonds in der Krise
• Nachschüsse für Restrukturierungmaßnahmen
• Anleger müssen mit Totalverlust rechnen
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt
handeln.
Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der
„Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“ beteiligen. Es handelt sich
um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via
Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch
die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt
wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte
Auswahlkriterien.
Anlegern wurde bisher lediglich 2,46 Prozent (Daten aus
Procompare) ihrer Beteiligung ausgeschüttet. Durch die Restrukturierung wurde
zudem fleißig weiteres Kapital bei den Anlegern eingesammelt. Seit der ersten
und einzigen Ausschüttung haben die Anleger wegen Liquiditätsengpässen bis
heute keine weiteren Ausschüttungen erhalten. Prognostiziert wurde dagegen ein
Gesamtrückfluss von 165 Prozent bis zum Ende des Jahres 2018.
Dieses Ziel wird die
Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.
Bei einer Liquidation der Gesellschaft dürfte zudem fraglich
sein, ob die Anleger überhaupt noch etwas erhalten oder möglicherweise einen
Totalverlust erleiden.
In Anbetracht dessen, dass die Beteiligung im Jahr 2008
aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte
seinerzeit bereits erkannt sein müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde.
Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der
Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen lag. Zum einen
widersprach das der angeblich breiten Streuung und zum anderen war zum
Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser
Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird.
- Die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten
geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „Nordcapital
Schiffsportfolio 4“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden
Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des
Fonds, wegen fehlerhafter Prospektangaben.
Die diesen Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen
der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das
Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug
begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell
nicht wieder erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.
Gleichwohl wurde in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten
Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „Nordcapital Schiffsportfolio
4“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen
verspreche.
Nicht die Rede war von den zahlreichen konkret bestehenden
Risiken und Besonderheiten, von der Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, den
hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen,
oder der Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den
Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.
So ließen die
beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt
investieren.
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im
Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation.
Für das „Schiffsportfolio“ wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit
völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt
nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der
Investition hingewiesen.
Prospektfehler, wie
die hier beschriebenen, ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
- Sie
können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was das Kostenrisiko
deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine
besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger
auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.
- Darin
enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie
die Kosten für die Beteiligung an dem von uns initiierten
Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg.
Die Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren
gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und
die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser
Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in
verschiedenen Verfahren aus dem Kreis ihrer Mandanten ausgewählt.
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt
handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren
unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/„Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH &
Co. KG“ im Rahmen einer kostenfreien
Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH &
Co. KG“ durch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vornehmen
lasse.
Wenn Sie finanziell bei einem Schiffsfonds engagiert sind oder
sich mit der Aufforderung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen
konfrontiert sehen, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ an.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Die Interessengemeinschaft Schiffsfonds wird durch hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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