Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert dabei viel Geld
zu verlieren. Die Altersvorsorge ist ein
Milliardengrab. Anlegern entsteht ein jährlicher Schaden von knapp 50
Milliarden Euro.
Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich
würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht
dabei immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld
verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage
anbietet. Die gibt es nämlich nicht!
Der Graue Kapitalmarkt
zieht immer noch eine Ausplünderungsspur
quer durch Deutschland.
Mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die
Deutschen mit ,,grauen" Finanzprodukten, wie offenen Immobilienfonds, in
den Wind, die oft als langfristige Anlage zur Altersvorsorge verkauft werden.
Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden 16 Milliarden Euro
verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde.
Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen.
Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im
Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das
können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer
volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen,
auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Schlechte Beratung durch die Banken wird sich trotz aller
gesetzlichen Bemühungen um einen verbesserten Anlegerschutz wahrscheinlich
fortsetzen, bedauert man bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg. Diesem Zustand wird auch kein Finanzwächter
und keine Aufsichtsbehörde einen Riegel vorschieben können.
Alleine der Verkauf von Schiffs- Film- und Medienfonds an
Tausende privater Anleger, die eine
sichere Anlage für ihre Altersvorsorge suchten, ist nur der jüngste in einer
langen Reihe von ähnlichen Fällen, in denen Anlegergelder vernichtet wurden.
Professionelle Anlageberatung für eine individuelle Altersvorsorge findet bei vielen Anbietern offensichtlich
nur in der Werbung statt.
Verstöße gegen
gesetzlich vorgeschriebene Beratungsstandards, sind keineswegs Einzelfälle und
auch keine harmlosen Ausrutscher.
„Nein, das sind besonders schwerwiegende Verstöße, die
unabsehbare Auswirkungen bei den betroffenen Anlegern haben,“ sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.
Der überwiegende Teil der Finanzberater die ihre Kunden ja
teilweise schon über viele Jahre hinweg kennen und beraten, würde mit
Sicherheit gerne eine anlegergerechtere
Beratungsleistung erbringen. Das scheitert aber in der Regel an der Zielvorgabe
der Bankmanager, die ihre Berater dazu anhalten so viele Produkte wie möglich
zu verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich für den einzelnen Kunden eignen
oder eben nicht. An erster Stelle stehen die Interessen der Bank!
Bei jeder Investition
gibt es Risiken.
Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind
immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie
sich eine Investition entwickeln wird.
Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht,
machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Die bisherige Praxis hat
gezeigt, dass zum Beispiel in vielen Fällen des Erwerbs einer
Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für
diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und
Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer
Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen
des Anlegers.
Erster Grund hierfür sind die
Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger
keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser
Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der
Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der
Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.
Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung
sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern.
Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die
empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des
Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt
jedoch nur selten. Durch die
Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu
beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen
Anlagewünschen passt.
Trotz demonstrierender Kunden vor der eigenen Bankfiliale
die man mit Lehman-Papieren über den Tisch gezogen hat, ist im Verhalten der an
diesem Skandal beteiligten Banken, keine
Einsicht oder gar Änderung zu erkennen. Für den BSZ e.V. stellt sich die Frage
nicht, welche Regeln da eigentlich gelten. Sind es die gesetzlichen Regeln der
anlegergerechten Beratung oder sind es die Regeln der Banker, die ihre
Mitarbeiter zu immer höheren Umsätzen antreiben um immer höhere Gewinne zu
generieren. Diese Zielsetzung geht
mitten durch die deutsche Bankenlandschaft und ist der Tatsache geschuldet,
dass die eigene Vergütung der Führungskräfte sich an ähnlich kurzfristigen
Zielen orientiert, anstatt den Kunden eine maßgeschneiderte individuelle
ordentliche Anlageberatung anzubieten.
So lange sich an der
Beratungspraxis der Banken nichts ändert gilt es für Anleger wachsam zu sein.
Die Aussage des Beraters, dass seine Anlageempfehlung Ihnen fabelhafte Renditen bescheren werden, ist ohne
Wert. Er hat nämlich keine Möglichkeit dafür den Beweis anzutreten. Im
übrigen sind alle Anlagen, die er Ihnen anbietet absolut Top. Anlageprodukte
die nicht funktionieren gibt es scheinbar nicht.
Nach dem die Prozessflut zu den so genannten
,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon
wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als
Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken welche
diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt
es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die
Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.
In vielen Fällen
dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter
Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften.
Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das
Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten.
Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür
könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte,
der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch
festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so
genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare
Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den
Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die
Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu
widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von
diesen Schrottimmobilien zu befreien.
Eigentlich weiß jeder
Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im
Anlageprospekt dargestellt werden.
Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen
angeboten wird und so manch einer gibt
sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage
notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab: Die Anleger warten ab und beobachten was die
anderen machen.
Im Internet schlägt
dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte.
Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und
möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen
Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im
Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen
Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei
sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die
notwendige Rechtsberatung?
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft sind. Das Extrakt
dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.
Die armen Anleger
werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und
verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in
seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst
anbietet! - Cui bono? Die Rechnung kommt
später!
- Die
Untätigkeit vieler Anleger und die Angst jetzt noch „gutes“ Geld dem
„schlechten“ hinterher zu werfen bilden den größten
"Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner.
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch
einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut
ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der
Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
Die betroffenen
Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr
komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können.
Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu
Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen
Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt
der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den
Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten betroffene Anleger von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und
Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken.
Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.
Vor diesem Hintergrund
erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des
Anleger- und Verbraucherschutzes:
Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998
seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar
betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen
Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder
Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch
die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans
Tageslicht gefördert, die sich später als
absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der
BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz
verweisen.
Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von
Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien
zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des
Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V.
zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und
Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in
etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter
Beweis gestellt. Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten" Vereine im
Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.
Es gibt viel für den
BSZ® e.V. zu tun:
Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem
Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen
auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Der BSZ®
e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich
weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der
führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.
Der BSZ® e.V. wird weiterhin durch eine offene
Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn
Sie mit fragwürdigen Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen.
Viele Anleger erfahren erst durch eine klare und
unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden
sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den Polizeidienststellen Staatsanwälten und
Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist die oft zwischen Tätern und Opfern
bestehende Loyalität. Das erklärt die oft wütenden verbalen Angriffe der Opfer dem BSZ e.V.
gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte die
Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger
glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die
Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte.
Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf das Angebot der
Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der Regel zum
erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben
die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und
Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.
Der BSZ e.V. kann aber
auch immer mehr auf die Unterstützung durch die Betrogenen zählen.
Selbst aus den Reihen betrügerischer Anlagefirmen, werden
dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von Insidern zugespielt.
Auf der anderen Seite
wird sich der BSZ® e.V. wohl auch weiterhin
mit Anwälten die den Verein mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen
auseinandersetzen müssen.
Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V. Abmahnverfahren
die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden, oder wegen eines
verirrten Links im Internet hohe Vertragsstrafen geltend gemacht werden.
Sie können den BSZ
e.V. gerne mit einer Zuwendung unterstützen:
Sie können den „bitte
zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen
Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Sie können unter dem Stichwort “Abmahnung” auch gerne auf
unser Bankkonto überweisen:
Bank:
Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44
5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
Fazit des BSZ e.V.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste
Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der
richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen
können.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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