Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem
Umfang geliefert wird ist ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in
den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene
Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt
bestellt haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der
Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er
nichts, er hat sein Geld restlos verloren!
Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals
unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um
dieses Produkt handelt es sich.
Für den Abschluss
einer Kapitallebensversicherung steht bei den Verbrauchern an erster Stelle der
Sicherheitsgedanke.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. (Dieburg) ist empört über die
Verbreitung der wissentlichen Falschinformationen über die absolute Sicherheit
der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen. Bei Inflation oder
Währungsreform waren die immer dahin sind.
De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen
auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“ .
Immer mehr Versicherte müssen nun auf Grund der aktuellen
Wirtschaftslage feststellen, dass ihre Kapitallebensversicherung nun doch nicht
wie einst bei Abschluss erhofft die absolut sichere Geldanlage darstellt. Wer
seinen Vertrag kündigen möchte, muss hohe Verluste in Kauf nehmen. Läuft der
Vertrag schon 10 Jahre erhält er lediglich ungefähr das was er eingezahlt hat.
Ertrag auf die gezahlte Prämie, Fehlanzeige!
Versicherte die finanzielle Verluste bei Kündigung von
Kapital bildenden Versicherungen in Kauf nehmen mussten , von denen sie nichts ahnten und die sich aus den
Bedingungen auch nicht klar ergaben, sollten Ihre Vertragsunterlagen auf jetzt bestehende
Ansprüche prüfen.
Gerade bei Kapitallebensversicherungen informiert kaum einer
der Anbieter über die Abschlusskosten.
Da viele Versicherer nicht fair und klar über ihre Produkte und die
Rechte der Verbraucher informieren,
können sich geschädigte Verbraucher mit der Bitte um Anspruchüberprüfung durch
BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne an den BSZ e.V. wenden,
Es gibt auch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte die für ihre Mandanten bei Lebensversicherungen keinen Widerruf erklären.
Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine Rechtsprechung
vorherrscht, welche bei einem Widerruf praktisch nicht mehr als die
einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste zuspricht.
Aus diesem Grunde fechten die betreffenden Rechtsanwälte die
Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche
Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach Feststellung der Rechtsanwälte,
welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen
versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.
Die mangelnden Renditen sind nicht auf die Lage im
Kapitalmarkt zurückzuführen. Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil
mehr als ein Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der
verbleibende Rest schafft es nicht einmal, langfristig einen
Inflationsausgleich zu erwirtschaften.
Die Rechtsanwälte konnten zwischenzeitlich mit einigen,
kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche
abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel
belegt.
Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die
Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit
abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den
Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die
Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel
nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet,
wird immer größer.
Die Anwälte raten daher allen Betroffenen, die
fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit
verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag
vergleichen die Rechtsanwälte das Versprochene mit dem tatsächlich
Ausbezahlten. Die Differenz klagen die Anwälte im Regelfall ein.
Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass
sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse
waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände
den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann
erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
cllbfbra
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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