Oft ist die Erstberatung beim Anwalt nichts anderes als ein
Verkaufsgespräch. Sie schildern dem Anwalt Ihr Problem. Ist der Streitwert
entsprechend hoch, kann der Anwalt dann
schon oft ohne weitere Nachfrage die Erfolgsaussichten als positiv beurteilen.
Bei Nachfragen des Mandanten, wird dieser mit einem wolkigen
Juristendeutsch beeindruckt, dass ihn die eigentlich gestellte Frage vergessen
lässt. Im Gespräch wir dann beiläufig das Vollmachtformular zur Unterschrift
über den Tisch geschoben. Danach darf noch ein stattlicher Vorschuss geleistet
werden. Wer jetzt glaubt, sein Rechtsproblem sei nun gelöst, irrt in vielen
Fällen ganz gewaltig.
Glück hatten Sie wenn Ihr
Rechtsanwalt….
- Sie
ausführlich über das Prozessrisiko aufgeklärt hat
- Sie
darüber informiert, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich ist
- Sie
ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hingewiesen hat
- Ihnen
empfohlen hat, den „sicheren Weg“ einzuschlagen
- Ihnen
alle Fragen zu der Anwaltsvollmacht ausführlich beantwortet hat
- Ihnen
erklärt warum er sich geeignet sieht den Fall zu übernehmen
- mit
Ihnen ausführlich den Fall besprochen hat
- Ihnen
die bereits bestehende Rechtsprechung erläutert hat
- die
Prozessaussichten gründlich geprüft und erläutert hat
- stets
für Sie erreichbar ist oder zuverlässig zurück ruft
Immer wieder verlieren
Kapitalanleger viel Geld mit fragwürdigen Anlageprodukten.
Leider aber auch immer wieder bei dem Versuch, durch
Rechtsanwälte ihr Geld zurückzuholen. Hintergrund ist in vielen Fällen, dass
dies Kanzleien sind, die oft mehrere Tausend Geschädigte via Briefwerbung eingesammelt
haben. Viele Mandanten glauben, es
gereiche ihnen zum Vorteil, wenn eine Kanzlei möglichst viele Mandanten in
einem speziellen Fall vertritt. Genau das Gegenteil ist oft der Fall.
Wer jetzt denkt, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall, der
irrt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Bei dem BSZ e.V. beklagen sich immer mehr Mandanten über
die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall,
Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel,
Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich (leider)
beliebig fortsetzen. Auffällig ist, dass gerade im Bereich Bank-und
Kapitalmarktrecht der Schwerpunkt der Unzufriedenheit der Mandanten liegt.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem
Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch.
So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und
seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend,
sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Die Verfolgung von Rechtsansprüchen – gerade gegen den
eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl
in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht. Viele Geschädigte können und
wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon
einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen
oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar
übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen
und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu
verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk
von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und
effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen
Anwalt geschädigte Mandanten nicht mehr
auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt
nach Fallprüfung für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger
Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für
Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken,
Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft!
Der Kläger hat nicht das geringste Risiko
Weitere Informationen können unter dem Stichwort „Anwaltsfehler“
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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