Bundestag beschließt Cannabis auf Rezept! Krankenkassen
übernehmen Kosten!
Der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein) ruft zusammen mir der
Selbsthilfegemeinschaft versicherung-zahlt-nicht.net die Arbeitsgemeinschaft
Cannabis auf Rezept ins Leben. Die Arbeitsgemeinschaft hat die Interessengemeinschaft Cannabis auf
Rezept gegründet damit Kranke zu ihrem Recht kommen.
Der Bundestag hat vor kurzem beschlossen, dass Kranke
zukünftig Cannabis auf Rezept erhalten dürfen und dieses sogar von der
Krankenkasse erstattet werden kann.
Hiermit wird in Zukunft für betroffene Patienten wohl keine
Ausnahmeerlaubnis mehr für Cannabis, die bisher ca. 1.000 Patienten in
Deutschland hatten, erforderlich sein. Auch wird sich die Situation für die
Patienten durch eine Kostenübernahmemöglichkeit durch die Krankenkassen
verbessern, da die Patienten die Kosten von teilweise mehreren hundert Euro im
Monat bisher oftmals selber tragen mussten.
Hintergrund ist der, dass Cannabis bei verschiedenen
Krankheiten wie chronischen Schmerzen, Parkinson, Multiple Sklerose, und sogar
Krebs und Aids helfen soll.
Jedoch: Zwar hat der Bundestag beschlossen, dass
Krankenkassen künftig für Cannabis zahlen müssen. Jedoch ist dies an strenge
Voraussetzungen gebunden: Lediglich chronisch schwer kranken Patienten, bei
denen andere Therapien nicht helfen, sollen Ärzte in Zukunft Hanf im Einzelfall
verschreiben können.
Außerdem muss Cannabis laut Gesundheitsministerium nach
Einschätzung des Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder
dessen Symptome lindern. Die Kostenübernahme des vom Arzt verordneten Cannabis
darf die Krankenkasse dann nur in Ausnahmefällen verweigern.
Genau hierin liegt nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Cannabis
auf Rezept aber das Problem, dass viele
Ärzte mit Cannabis als Medizin noch nicht vertraut sind und somit die Wirkung
auf den Patienten nicht einschätzen können und somit im Zweifelsfall eventuell
betroffenen Patienten doch kein Rezept für Cannabis ausstellen werden. In
Deutschland geht man von ca. 800 000 Patienten aus.
Hier will die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept Hilfestellung leisten, nämlich Patienten den
Kontakt zu qualifizierten Ärzten vermitteln, die mit den Wirkungen und
eventuellen Nebenwirkungen von Cannabis vertraut sind und somit einschätzen
können, ob der Patient wirklich auf ein Rezept angewiesen ist oder nicht.
Der BSZ e.V. konnte hierbei bereits Kontakt aufnehmen mit
qualifizierten Ärzten in mehreren deutschen Städten, die mit Cannabis als
Medizin vertraut sind. Weitere mit Cannabis als Medizin vertraute Ärzte können
sich gerne bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept melden.
Auch will der BSZ e.V. Patienten Hilfestellung bieten, die
z.B. von ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, bei denen jedoch die
Krankenkasse die Kostenübernahme doch verweigert, indem der BSZ e.V. Kontakt
vermittelt zu qualifizierten Rechtsanwälten im gesamten Bundesgebiet, die
Patienten rechtlich bei der Durchsetzung der Kostenübernahme durch die
Krankenkasse unterstützen können.
Betroffene Patienten
können sich der Interessengemeinschaft „Cannabis auf Rezept“ anschließen.
„Auch wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die
Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch
nehmen“, sagt Horst Roosen, Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung
zahlt nicht!“
Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft
Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen, die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse
durchzusetzen.
Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen
schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine
erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt
kostenlos.
Betroffene Patienten können jetzt die Aufnahme als
Fördermitglied zu der „Interessengemeinschaft Cannabis auf Rezept beantragen.
Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden
nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet
werden.
Link zur Anmeldung
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net
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