Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten
Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken,
Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht
sträflich zu vernachlässigen. Letzteres gilt auch für die Auswahl des richtigen
Rechtsanwalts.
Es besteht leider ein starkes Informations-Ungleichgewicht
zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch
mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
veröffentlicht seit vielen Jahren auf
seinen Webseiten wie zum Beispiel www.fachanwalt-hotline.eu
und www.rechtsboerse.de
Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus
einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf
der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele
Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene
Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich. Die
Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus
Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen
angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar
und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ
e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität
eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Selbst bei gesicherten
und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es
möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte.
Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und
skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich
vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben
gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft,
mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort
Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut
einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber
sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu
treffen.
Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine
gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in
diese Situation ausschließlich durch Fehler anderer Personen oder
Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller
Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern
prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die
objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es
sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von
Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten
Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine
sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in
der investiert wurde, handelte.
Kein Anleger sollte
auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen!
In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den
Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften
ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch
und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die
Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.
Auf den BSZ Internetseiten kann jeder BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwalt (auf Wunsch auch in anonymisierter Weise) Berichte und
Urteile aus dem Bereich Kapitalanlagerecht, eigene Erfahrungen, Erkenntnisse
und Nachrichten veröffentlichen lassen.
Die Öffentlichkeitsarbeit des BSZ® e.V. ist darauf angelegt,
vom Markt als Interessenvertreter geschädigter Kapitalanleger wahrgenommen zu
werden und nicht als Werbeverein für Anwälte. Wenn man bedenkt, wie viele Texte
Rechtsanwälte tagtäglich veröffentlichen, die aber mit erstaunlicher Konsequenz
vom Markt ignoriert werden, stellt sich automatisch die Frage wie man das
ändern kann. Einfach durch Bündelung! Mit einer Veröffentlichung über den BSZ®
e.V. entsteht ,,öffentliche Meinung". Die Klienten werden ausschließlich
wegen der anerkannt hohen Kompetenz des Anwalts angezogen.
Ein freier Verband wie
der BSZ® e.V. macht Probleme deutlich, stellt Lösungsmöglichkeiten in Aussicht
und benennt den entsprechenden Anwalt.
In diesem Sinne dient das Verhalten der Rechtsanwälte, die sich
durch die Veröffentlichung von Berichten bei dem Anlegerschutz des BSZ e.V.
beteiligen, ausschließlich den Interessen der anfragenden betroffenen
Anleger. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von
Mandanten, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene
Kapitalanleger und Rechtsanwälte
miteinander in Kontakt kommen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
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zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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