Mehr als 1900 Anleger Betroffene – Schaden über €
90.000.000,00 befürchtet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Geschädigte im Insolvenz- und
Schadenersatzverfahren.
Bereits im Jahr 2014 wurde der EN Storage GmbH durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) deren Geschäftsmodell
untersagt. Zwischenzeitlich ermitteln nach Presseberichten mehrere Staatsanwaltschaften
gegen die Unternehmensverantwortlichen. Der Schaden für die Anleger beträgt
mehrere Millionen Euro. Ein Geschäftsführer des Unternehmens sitzt bereits in
Haft. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, hat nach Auskunft des
Insolvenzverwalters Holger Leichtle von der Kanzlei Schultze und Braun ein
Großteil des in der Bilanz aufgeführten Geschäftsvolumens nie existiert.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen die
Unternehmensverantwortlichen der EN Storage GmbH wegen des Verdachts des Betrugs. Der
Insolvenzverwalter hat Forensik-Experten eingeschaltet, die womöglich
verborgene Guthaben im In- und Ausland aufspüren sollen.
Mit dem nun eingeleiteten Insolvenzverfahren ist der erste
Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der EN Storage
GmbH gelegt, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die Anleger
und Geschädigten gilt zu beachten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur
diejenigen Anleger mit ihren Forderungen berücksichtigt, die ihre Forderungen
auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt
Rechtsanwalt Cocron weiter.
Die Kanzlei rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf
Seiten der EN Storage GmbH, vermeintliche Ansprüche von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen
sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden. Zudem kommen
Schadenersatzansprüche gegen Vermittler, Berater und Banken in Betracht,
sollten diese zum Erwerb einer Beteiligung an der EN Storage GmbH geraten
haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.
Anleger, die hiervon
betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH
anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft EN
Storage GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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