Donnerstag, April 06, 2017

EN STORAGE GMBH – INSOLVENZVERFAHREN – FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG DER GLÄUBIGER ZUNÄCHST AUSGESETZT

Mehr als 1900 Anleger Betroffene – Schaden über € 90.000.000,00 befürchtet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten Geschädigte im Insolvenz- und Schadenersatzverfahren.

Bereits im Jahr 2014 wurde der EN Storage GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) deren Geschäftsmodell untersagt. Zwischenzeitlich ermitteln nach Presseberichten mehrere Staatsanwaltschaften gegen die Unternehmensverantwortlichen. Der Schaden für die Anleger beträgt mehrere Millionen Euro. Ein Geschäftsführer des Unternehmens sitzt bereits in Haft. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, hat nach Auskunft des Insolvenzverwalters Holger Leichtle von der Kanzlei Schultze und Braun ein Großteil des in der Bilanz aufgeführten Geschäftsvolumens nie existiert.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der EN Storage GmbH  wegen des Verdachts des Betrugs. Der Insolvenzverwalter hat Forensik-Experten eingeschaltet, die womöglich verborgene Guthaben im In- und Ausland aufspüren sollen.

Mit dem nun eingeleiteten Insolvenzverfahren ist der erste Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der EN Storage GmbH gelegt, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die Anleger und Geschädigten gilt zu beachten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur diejenigen Anleger mit ihren Forderungen berücksichtigt, die ihre Forderungen auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Die Kanzlei rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der EN Storage GmbH, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden. Zudem kommen Schadenersatzansprüche gegen Vermittler, Berater und Banken in Betracht, sollten diese zum Erwerb einer Beteiligung an der EN Storage GmbH geraten haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.

Anleger, die hiervon betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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