Landgericht Berlin verurteilt die Gründungsgesellschafterin IVG
EuroSelect 12: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Erfolg vor dem
Landgericht Berlin
zum Schadensersatz.
Eine von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin obsiegt
vor dem Landgericht Berlin. Der Ehemann der Klägerin, der ihr seine
Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds
Management GmbH abgetreten hatte, zeichnete in 2006 eine Beteiligung an dem
Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG (IVG 12) über nominal €
20.000,00.
Nach Auffassung der Rechtsanwälte
war der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt
worden. Diese unzureichende Aufklärung im Vorfeld der Beteiligungszeichnung
müsse sich die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH
(damals noch firmierend unter Wert-Konzept Verwaltungsgesellschaft mbH)
zurechnen lassen.
Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Auffassung der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
Rechtsanwälte und verurteilte die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds
Management GmbH dazu, der Klägerin aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes
Schadensersatz zu leisten.
Nach Beweisaufnahme kam das Landgericht Berlin zu dem
Ergebnis, dass der Anleger im Vorfeld der Beteiligungszeichnung nicht
ordnungsgemäß über das Risiko des Totalverlustes sowie das Risiko des
Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt worden war.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Anlegern, die
ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf
Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die
rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals
überprüfen zu lassen.
Anleger können sich
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal
für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbltz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen