Samstag, April 08, 2017

Tschechen-Exit (Czexit), Krone /Euro-Kurs: – Anleger könnten Nachschüsse drohen – Anleger sollten handeln und Verträge prüfen!

Dieburg, den 07.04.2017: Am gestrigen Donnerstag löste die tschechische Nationalbank die Bindung an den Euro auf.  Hierdurch legte die tschechische Krone gegenüber dem Euro um 1,4 % zu, auch z.B. das Pfund verlor deutlich an Wert gegenüber dem Dollar.

Böse Erinnerungen werden hierbei wach an den sog. „Franken-Schock“ aus dem Jahr 2015.

Nach der damaligen Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken.

Banken und Broker forderten Anleger damals zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Auch zahlreiche Anleger in Fremdwährungsdarlehen machten erhebliche Verluste.   Anleger von Hebelprodukten wurden dazu aufgefordert, Nachschüsse in exorbitanter Höhe zu zahlen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner hatten damals wegen des Euro/Schweizer-Franken-Crashs mehrere hundert Anleger erfolgreich vertreten, die vom Franken-Schock betroffen waren.

Auch die Loslösung der tschechischen Krone vom Euro könnte für Anleger und sonstige Beteiligte negative Auswirkungen haben.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „So könnten z.B. Anlegern von Hebelprodukten auf tschechische Kronen erhebliche Verluste drohen, Banken könnten hier Nachschüsse fordern, bei denen immer geprüft werden müsste, ob diese gerechtfertigt sind.“

Auch Anlegern von Fremdwährungsdarlehen in Tschechischen Kronen könnten inzwischen auf erheblichen Verlusten sitzen. So könnten Anleger auf Anraten ihrer Bank/Ihres Vermögensberaters in den letzten Jahren wegen der günstigeren Zinsen Darlehen in Tschechischen Kronen aufgenommen haben. Diese Zinsersparnis könnte nun dahin schmelzen. Hier könnte aber z.B. geprüft werden, ob nicht erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Bank/den Berater geltend gemacht werden könnten wegen eventueller Falschberatung, oder besser noch, es könnte auch geprüft werden, ob das Darlehen nicht wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung vollständig widerrufen werden kann, so dass der Anleger komplett aus dem für ihn negativen Darlehen „aussteigen“ kann.“

Auf jeden Fall gibt es für Anleger oder andere Betroffene vielfältige Möglichkeiten, ihre Verluste zu reduzieren.

Auch Importeuren/Exporteuren oder Spediteuren könnten wegen der veränderten Wechselkurse Verluste drohen, bei denen immer geprüft werden sollte, ob sich diese vermeiden lassen.

Betroffene können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone anschließen.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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