Dieburg, den 07.04.2017: Am gestrigen Donnerstag löste die
tschechische Nationalbank die Bindung an den Euro auf. Hierdurch legte die tschechische Krone
gegenüber dem Euro um 1,4 % zu, auch z.B. das Pfund verlor deutlich an Wert
gegenüber dem Dollar.
Böse Erinnerungen werden hierbei wach an den sog.
„Franken-Schock“ aus dem Jahr 2015.
Nach der damaligen Entscheidung der Schweizerischen
Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend
frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum
Teil 0,85 €/Franken.
Banken und Broker forderten Anleger damals zum Zahlen von
Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Auch zahlreiche Anleger in
Fremdwährungsdarlehen machten erhebliche Verluste. Anleger
von Hebelprodukten wurden dazu aufgefordert, Nachschüsse in exorbitanter Höhe
zu zahlen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner
hatten damals wegen des Euro/Schweizer-Franken-Crashs mehrere hundert Anleger
erfolgreich vertreten, die vom Franken-Schock betroffen waren.
Auch die Loslösung der tschechischen Krone vom Euro könnte
für Anleger und sonstige Beteiligte negative Auswirkungen haben.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „So könnten z.B. Anlegern von
Hebelprodukten auf tschechische Kronen erhebliche Verluste drohen, Banken
könnten hier Nachschüsse fordern, bei denen immer geprüft werden müsste, ob
diese gerechtfertigt sind.“
Auch Anlegern von Fremdwährungsdarlehen in Tschechischen
Kronen könnten inzwischen auf erheblichen Verlusten sitzen. So könnten Anleger
auf Anraten ihrer Bank/Ihres Vermögensberaters in den letzten Jahren wegen der
günstigeren Zinsen Darlehen in Tschechischen Kronen aufgenommen haben. Diese
Zinsersparnis könnte nun dahin schmelzen. Hier könnte aber z.B. geprüft werden,
ob nicht erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Bank/den Berater geltend
gemacht werden könnten wegen eventueller Falschberatung, oder besser noch, es
könnte auch geprüft werden, ob das Darlehen nicht wegen Fehlern in der
Widerrufsbelehrung vollständig widerrufen werden kann, so dass der Anleger
komplett aus dem für ihn negativen Darlehen „aussteigen“ kann.“
Auf jeden Fall gibt es für Anleger oder andere Betroffene
vielfältige Möglichkeiten, ihre Verluste zu reduzieren.
Auch Importeuren/Exporteuren oder Spediteuren könnten wegen
der veränderten Wechselkurse Verluste drohen, bei denen immer geprüft werden
sollte, ob sich diese vermeiden lassen.
Betroffene können sich
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone anschließen.
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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone kann kostenlos
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Telefon: 06071-9816810
drspä
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