- Erfolgreicher Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit
und Wahrheit erreicht.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines
florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass
diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen
werden, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von
so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten
Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung
unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger
die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen
die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
Anlegerschutz oder
Bankenschutz?
Bei dem BSZ melden sich täglich Anleger die Ihr Erspartes
und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft wurden diese Anleger von
„seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht
geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.
Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro
eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst
Roosen. Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene
Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als
so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit
hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.
Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei
der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit
anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der
Bank! Die Wut der Anleger wächst noch,
da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele
überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von
ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden. Transparenz sieht anders aus, sagt
Roosen.
Bei dem BSZ e.V. kann
man die Wut der geschädigten Anleger verstehen:
„Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie
vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere
Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds
empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die
Anleger haben den Schaden!“
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt aus der
Taufe gehoben. Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die
Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der
Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt
gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind
Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein
interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch
Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV
fördert beide Marktwächter vorerst bis
Ende 2017 mit insgesamt 5,6 Mio. Euro
pro Jahr.“
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz
in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch
gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor
Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in
Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."
Tatsächlich gibt es jedoch viele Anleger, die glauben sie
hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es
nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf
einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ob die Anleger durch die Marktwächter
vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden,
sagt Roosen.
Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht
werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem
Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.
Erfolgreicher
Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.
Dem Anleger ist nicht damit gedient einen 100 Seiten
umfassenden Anlageprospekt durcharbeiten zu müssen. Er will kurze, klare, verständliche und wahre Produktinformationen um seine
Anlageentscheidung zu treffen. Jedem Anleger muss eine vollständige und gut
verständliche Dokumentation des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt
werden. Auch bei Aktien oder Obligationen sollen Prospekte die Anleger
transparent über die mit dem Produkt verbundenen Risiken informieren. Anleger müssen
Klarheit über alle die mit ihrer gewünschten Kapitalanlage verbundenen Kosten haben. Das
Beratungsprotokoll soll dem Anleger dazu dienen, Beratungsfehler vor Gericht
beweisen zu können und nicht dazu, die
Bank aus der Haftung herauszuhalten.
Was ist, wenn Anleger bei ihrer Anlageentscheidung
getäuscht werden?
Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und
Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer
Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ ist
es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht
Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer
solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die
Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
Würde die Beweislast
umgekehrt, also die Bank müsste beweisen, dass sie anlegergerecht,
wahrheitsgemäß und vollumfänglich beraten hat, wäre dies ein Schritt zu einem
wirkungsvollen und auch deutlich spürbaren Anlegerschutz.
Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei
Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der
Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem
finanziell. Zwar hat das
Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte
gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr
geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den
Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Die Rechtsdurchsetzung
für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.
Der BSZ e.V. hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger
für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht
eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für
die Anwaltskosten.
Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt
vertreten, dass es sich für Anleger, die beispielsweise wegen Fehlberatung gegen ein Bank vorgehen
möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der
Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man
könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der
werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das
Fell über die Ohren ziehen kann.
(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches
wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit
eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ e.V. tragen dazu
bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Die Anlegerschutzvereine tragen mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des
Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften
und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder
kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter
Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen
die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Von interessierten Kreisen und auch leider von einigen
Rechtsanwälten werden immer wieder
„Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt. Wem ist damit gedient?
Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem
geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht! Da werden Anlegerschutzvereine als gierige
Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität
beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich
ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Ein Anlegerschutzverein alleine – der nicht vom BMJV mit
Millionen gefördert wird -, kann sich
gegen diese Anwürfe kaum wehren. Da diese Diffamierungen mittlerweile
professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder verbreitet werden, ist
dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger
von Nachteil. Es ist immer die gleiche
Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und
Abmahnaktionen zu untergraben. Künftig wird der BSZ e.V. auf diese
Hetzkampagnen angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches
Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.
Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht
mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders
langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.
Der BSZ e.V. und seine Partner wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen
Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits
durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht,
andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der
Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Betroffene können sich
gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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