Anleger berichten: Noch keine Rückzahlung erfolgt! Anleger
prüfen rechtliche Möglichkeiten!
Dieburg, den 11.04.2017: Im Fall der NAM Niedersächsischen
Algen Manufaktur GmbH aus Berlin hatte die BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 13.01.2017 dieser aufgegeben,
das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und umgehend
rückabzuwickeln, worauf der BSZ e.V. hinweist.
Außerdem hatte die BaFin der NAM, bei der sich Anleger in
einem Investment in Mikroalgen beteiligen können sollten, aufgegeben, erhaltene
Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Beim BSZ e.V. haben
sich inzwischen Anleger gemeldet, die mitgeteilt haben, dass die NAM Ihnen aber
bis heute, also den 11.04.2017, Ihr Geld noch nicht zurück bezahlt hat.
Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. daher umgehend
reagieren, um alle ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um
keine wertvolle Zeit mehr zu verlieren und ihr Geld umgehend zurück zu fordern,
denn bei der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Auch sollten eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen
und Vermittler geprüft werden.
Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet z. B. eine anleger-
und objektgerechte Beratung. Sollte die Beratung nicht anleger- und
objektgerecht gewesen sein, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden
muss, so könnten vom Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den
Vermittler geltend gemacht werden. Diverse Anleger schildern, dass Ihnen die
Anlage bei der NAM als sicher dargestellt wurde. Betroffene Anleger der NAM
Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH können sich unverbindlich an den BSZ
e.V. wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten durch BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte überprüfen zu lassen.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Betroffene können sich
gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische
Algen Manufaktur anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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