Mittwoch, April 12, 2017

NAM Niedersächsische Algen Manufaktur: Anleger warten auf Ihr Geld! Eile ist geboten!

Anleger berichten: Noch keine Rückzahlung erfolgt! Anleger prüfen rechtliche Möglichkeiten!

Dieburg, den 11.04.2017: Im Fall der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH aus Berlin hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 13.01.2017 dieser aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und umgehend rückabzuwickeln, worauf der BSZ e.V. hinweist.

Außerdem hatte die BaFin der NAM, bei der sich Anleger in einem Investment in Mikroalgen beteiligen können sollten, aufgegeben, erhaltene Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Beim BSZ e.V. haben sich inzwischen Anleger gemeldet, die mitgeteilt haben, dass die NAM Ihnen aber bis heute, also den 11.04.2017, Ihr Geld noch nicht zurück bezahlt hat.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. daher umgehend reagieren, um alle ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um keine wertvolle Zeit mehr zu verlieren und ihr Geld umgehend zurück zu fordern, denn bei der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Auch sollten eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen und Vermittler geprüft werden.

Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet z. B. eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte die Beratung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, so könnten vom Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler geltend gemacht werden. Diverse Anleger schildern, dass Ihnen die Anlage bei der NAM als sicher dargestellt wurde. Betroffene Anleger der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH können sich unverbindlich an den BSZ e.V. wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen zu lassen.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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