Kurz vor Ostern erreichen die Anleger des Lloyd Flottenfonds
XII schlechte Nachrichten. Das Fondsschiff MS Daphne Schulte ist insolvent. Das Amtsgericht Niebüll hat am 5. April 2017
das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Daphne Schulte
eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).
Die Lloyds Fonds AG platzierte den Lloyd Flottenfonds XII
als 100. Fonds ihrer Unternehmensgeschichte. Glück hat das Jubiläum den
Anlegern nicht gebracht. Denn als der Schiffsfonds im September 2008 aufgelegt
wurde standen die Zeichen in der Handelsschifffahrt als Folge der weltweiten
Finanz- und Wirtschaftskrise bereits auf Abschwung. Am Ende half auch eine
fünfjährige Festcharter für die drei Fondsschiffe MS Dora Schulte, MS Diana
Schulte und MS Daphne Schulte nicht, um dieser Entwicklung zu trotzen. Für die
Anleger, die sich mit mindestens 15.000 Euro am Lloyd Flottenfonds XII
beteiligen konnten, kündigen sich nach der Insolvenz harte Zeiten an. Die
prognostizierten Renditen wird der Fonds wohl deutlich verfehlen.
Noch im Oktober 2008, also etwa einem Monat nach Auflage des
Fonds, berichtete „Fonds professionell“ online, dass der prognostizierte
Mittelrückfluss inklusive Veräußerungserlös bei rund 222 Prozent liegt. „Das
war wohl auch schon damals angesichts des schwierigen Marktumfelds eine viel zu
optimistische Prognose. In Folge der Finanzkrise sind die Charterraten in den
Keller gegangen und haben sich bis heute nicht erholt. Das hat schon zu
hunderten Insolvenzen bei Schiffsfonds und enormen Verlusten für die Anleger
geführt. Um die Verluste abzuwehren, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Die Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche
durchsetzen zu können, stehen häufig gut. Denn in den Anlageberatungsgesprächen
wurden ihnen Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als sichere und
renditestarke Geldanlagen angepriesen. „Schiffsfonds sind aber spekulative
Geldanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Daher
hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt
werden müssen“, so der Fachanwalt. Zu diesen aufklärungspflichtigen Risiken
gehören beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das
Totalverlust-Risiko. „Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken in den
Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend
dargestellt. Dann können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften
Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt der e.V. Anlegerschutzanwalt.
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MS Daphne Schulte kann kostenlos und unverbindlich mittels
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Telefon: 06071-9816810
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