Im September 2015 gelangte der Dieselskandal in den USA an
die Öffentlichkeit. VW hatte in seinen Dieselfahrzeugen eine Software verbaut,
welche die strengen US-Emissionsprüfungen austricksen konnte. Rund 600.000
Dieselfahrzeuge sollen mit diesem gesetzeswidrigen System ausgestattet worden
sein.
Schnell stellte sich dann heraus, dass davon nicht nur in
Amerika verkaufte Fahrzeuge betroffen
waren, sondern Autos die auf der ganzen Welt verkauft wurden. Ungefähr 8
Millionen Stück entfallen davon auf Europa. Betroffene Marken sind Audi, Skoda, Seat und Porsche und Volkswagen.
Geprellte US Autokäufer verlangten Schadensersatz und die
Rücknahme der Fahrzeuge, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Die amerikanischen Behörden präsentierten
Volkswagen für das illegale Verhalten eine Rechnung im zweistelligen
Milliardenbereich. VW bekannte sich
schuldig und akzeptierte alle Auflagen.
Käufer von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren
können ihre Fahrzeuge nun an VW zurückverkaufen. Autokäufer die ihre Autos nicht wieder an
Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung von mindestens 5100.-
US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen. Zusätzlich haben
Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.
Die amerikanischen
Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor
Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es
spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu
tun.
In der offiziellen Sprachregelung ist daher das Wort
Betrugssoftware tabu, wenn überhaupt wird von einer Schummel-Software
gesprochen. Das klingt eher nach lässlicher Sünde und kann leichter vergeben
werden.
VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der
fraglichen Software bewusst darum ging,
bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In
Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche
Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine
Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an.
Die Gerichte entscheiden mal so und mal so. Von den für die Käufer positiven
Urteilen ist aber offensichtlich noch keines rechtskräftig geworden.
Als Autokäufer ist man
doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause
tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in
Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn
die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar
rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als
Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar,
dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis
produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas
verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt
untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Die
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist
weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles
nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies
für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
Damit aber noch nicht genug, wie den Medien zu entnehmen war
soll den Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal
betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, ab August die Verweigerung der Prüfplakette
bei der Hauptuntersuchung drohen. Das
Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll demnach künftig
als ein "erheblicher Mangel" gewertet werden. Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt droht den Autobesitzern welche der Aufforderung nicht folgen,
mit Konsequenzen: "Die letzte Möglichkeit ist natürlich dann auch, dass
Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen."
Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem
schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt
umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert
sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben. VW verbreitet, dass das Update "keinen
negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des Abgasrückführungssystems"
habe.
Der BSZ e.V. fordert eine Garantie, mit der VW für
Folgeschäden die aus dem Update resultieren haftet. Eine solch Garantie will
Volkswagen aber nicht abgeben. Die Polizei in Bayern rüstet deshalb ihre 500
VW-Autos deshalb vorerst nicht nach. Hintergrund laut der Zeitschrift
"Focus": Die Beamten im Bayerischen Innenministerium befürchteten,
dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung doch schneller kaputt gehen
könnten.
VW-Kunden sind kaum in der Lage den Nachweis zu erbringen, dass
entstehende Mängel an ihren Autos auf die Umrüstung zurückzuführen sind. Bei
einer Garantie allerdings, müsste VW beweisen dass eventuelle auftretende
Mängel nicht durch die Umrüstung entstanden sind.
"Der Betrug hätte verhindert werden können": Zu
diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal
untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit
den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren
Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht
weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung
europäische Kunden zu entschädigen, wie dies in den USA geschieht, ist dort zu finden.
Schade, findet man bei dem BSZ e.V.
Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines
rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender
Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in
eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und
Gesetzes konforme Motorentechnik die
bessere Alternative gewesen.
Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die
Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun
ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.
Der BSZ e.V. fordert
von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und
den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine
angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.
Die geschädigten
Autokäufer sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und
Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen
die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel
dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die
betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben
entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
Hier können Sie kostenlos die Unterlagen als Fördermitglied
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
E-mail: bsz-ev@t-online.de
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