Der BSZ e.V. hat täglich Kontakt mit älteren Investoren die
bei einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Die Fälle, in denen die
Ersparnisse von Senioren vernichtet werden, machen meist keine Schlagzeilen,
sind aber in ihrer Auswirkung für die Betroffenen und deren Familien oft von
verheerendem Ausmaß.
Gerade wegen der ständigen Aufforderung des Staates für das
Alter finanziell vor zu sorgen, der sinkenden Höhe zu erwartender
Rentenzahlungen und einer höheren Lebenserwartung, überrascht es nicht, dass
ältere Menschen versuchen ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen.
Alarmierend ist allerdings, dass es überproportional viele ältere Menschen sind
die bei einer Kapitalanlage Verluste erleiden. Dahinter steckt System. Wie
skrupellos die Beteiligten dabei zu Werk gehen, zeigt alleine schon die von
Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater intern genutzte Bezeichnung für ältere
Anleger: „AD“. Das Kürzel steht dabei diskriminierend für alt und doof!
Senioren werden mit verlockenden Kapitalanlageangeboten
geradezu bombardiert. Wie ein roter Faden ziehen sich die meist haltlosen
Versprechen von hohen Renditen und null Risiko quer durch diese Angebote. Meist
ist aber genau das Gegenteil der Fall und am Ende stehen verheerende Verluste.
Leider weiß niemand genau, wie viele ältere Menschen in
Deutschland durch ungeeignete Kapitalanlagen ihre Ersparnisse verloren haben,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Nicht wenig ältere Menschen verheimlichen es, dass sie
mit einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Sie schämen sich, geben sich
selbst die Schuld und wissen oft auch nicht wen Sie um Hilfe bitten könnten.
Auch Banken und Sparkassen schrecken nicht davor zurück
ihrer älteren Kundschaft ungeeignete Anlageprodukte zu verkaufen. Hohe
Provisionen sind oft die treibende Kraft für den Verkauf solcher Anlagen.
Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur
Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie
wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der
lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten
will. Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre
1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und
anlagegerechten Beratung berücksichtigen.
Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind
diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern
das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies
versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.
Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht
vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken
sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei
freien Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das
Bankinstitut vom Fondsemissionshaus
bekommt.
In Beratungsgesprächen bei Banken, Sparkassen und
Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und
Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen
worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem
auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber
hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von
Schadensersatzprozessen sind.
Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit
Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein
Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird
sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts
ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen
vollstopfen.
Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch
mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld
kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es
zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch
überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser
richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der
Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich
geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten
für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten
verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und
unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen.
Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen
zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Betroffene können sich
gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur
Altersvorsorge anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer
Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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