Dienstag, April 18, 2017

ONE COIN/IMS: BETROFFENE ANLEGER SOLLTEN SCHNELL HANDELN UND SCHADENSERSATZ PRÜFEN!

Weiterhin schlechte Nachrichten für Anleger des Unternehmensverbundes „One Coin“, das auf der Homepage www.onecoin.de selbst mit Aussagen geworben hatte wie: „Nehmen Sie an der Finanzrevolution teil. Die erste transparente, globale Kryptowährung für alle“.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 17. und 20. Februar 2017 über die bekannten noch aktiven Konten der „IMS International Marketing Services GmbH“, Greven, Deutschland, eine Kontensperre verhängt, die von Gesetzes wegen sofort vollziehbar war.

Im Auftrag von OneCoin Ltd. ließ sich die IMS International Marketing Services GmbH von Anlegern, die in den Besitz von „OneCoins“ kommen wollten, die dafür zu leistenden Entgelte auf wechselnden Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland überweisen und leitete die Gelder im Auftrag von OneCoin Ltd. an Dritte auch außerhalb Deutschlands weiter.

Nach Angaben der BaFin ist diese Dienstleistung als Finanztransfergeschäft zu qualifizieren, das als Zahlungsdienst nach § 8 Abs. 1 S. 1 ZAG unter Erlaubnisvorbehalt steht. Diese erforderliche Erlaubnis hatte die IMS International Marketing Services GmbH nicht.

Mit Bescheid vom 05.04.2017 verfügte die BaFin außerdem an die IMS International Marketing Services GmbH, das unerlaubt für die OneCoin Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen und hatte die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.

Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Mio. Euro an.

Weiterhin hatte die BaFin der IMS International Marketing Services GmbH aufgegeben, das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht der Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Servives GmbH vorgenommen hatten. Hiervon liegen Angaben der BaFin selbst auf deren Homepage zufolge noch rund 29 Mio. Euro auf den derzeit gesperrten Konten.

Unter der Marke „OneCoin“ wurden über ein mehrstufiges Vertriebssystem weltweit und auch in Deutschland virtuelle Werteinheiten vertrieben, die als Kryptowährung deklariert wurden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

„Seit einigen Tagen bekommen wir zahlreiche besorgte Anfragen von OneCoin-Anlegern aus dem In- und Ausland, dies sich fragen, wie es nun weitergeht und wie sie an ihr Geld kommen. Da auf den gesperrten Konten nach Angaben der BaFin noch Gelder in Millionenhöhe liegen, sollte hier vor allem über ein Arrestverfahren zum schnellen Zugriff auf die sicher gestellten Gelder nachgedacht werden. Hierbei sollten Betroffene berücksichtigen, dass bei der Vollstreckung immer das sog. Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Betroffene sollten daher schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“

Auch alle weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation sollten geprüft werden. Insbesondere die Firmenverantwortlichen sowie ggf. die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“ anschließen.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“ anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  „OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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