Im Juli 2007 emittierte Hansa Treuhand den HT Flottenfonds
V. Knappe zehn Jahre später sind die Fondsschiffe entweder insolvent oder
verkauft. Zuletzt eröffnete das Amtsgericht Lüneburg am 17. März 2017 das
Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft „HS Berlioz“ mbH &
Co. KG (Az.: 47 IN 86/16).
„Für die Anleger sind nun hohe Verluste bis zum Totalverlust
der Einlage zu befürchten, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 20.000
Euro an dem Hansa Treuhand Flottenfonds V beteiligen. Der Fonds investierte in
den inzwischen verkauften Tanker MT HS Elektra sowie in die beiden
Containerschiffe MS HS Berlioz und MS HS Scott, deren Gesellschaften insolvent
sind.
Schon kurz nachdem der HT Flottenfonds V platziert wurde,
brach 2008 die weltweite Finanzkrise mit weitreichenden Folgen für die
Wirtschaft aus. Diese Krise erreichte auch eine Vielzahl von Schiffsfonds.
Aufgrund der sinkenden Nachfrage konnten die Fondsgesellschaften die
erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche
Schwierigkeiten. Anleger bekamen das häufig in Form von ausbleibenden
Ausschüttungen oder auch Insolvenzen zu spüren. Die Konsequenz waren hohe
Verluste für die Anleger.
„Allerdings können sich die Anleger gegen die Verluste
wehren. Denn die Anlageberatung bei der Vermittlung von Anteilen an
Schiffsfonds war häufig fehlerhaft und kann den Anspruch auf Schadensersatz
begründen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung müssen die Anleger auch umfassend über Funktionsweise und
Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden. Zu den Risiken zählen
beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit
des Totalverlusts der Einlage. „Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann
keine sichere Kapitalanlage sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den
Beratungsgesprächen aber vielfach als sichere Kapitalanlage, die auch zur Altersvorsorge
geeignet ist, angepriesen. Aus solch einer Falschberatung können sich
Schadensersatzansprüche ergeben“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
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