Dienstag, März 28, 2017

Hansa Treuhand Flottenfonds V: Insolvenzverfahren über MS HS Berlioz eröffnet

Im Juli 2007 emittierte Hansa Treuhand den HT Flottenfonds V. Knappe zehn Jahre später sind die Fondsschiffe entweder insolvent oder verkauft. Zuletzt eröffnete das Amtsgericht Lüneburg am 17. März 2017 das Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft „HS Berlioz“ mbH & Co. KG (Az.: 47 IN 86/16).

„Für die Anleger sind nun hohe Verluste bis zum Totalverlust der Einlage zu befürchten, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Christof Bernhardt.

Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 20.000 Euro an dem Hansa Treuhand Flottenfonds V beteiligen. Der Fonds investierte in den inzwischen verkauften Tanker MT HS Elektra sowie in die beiden Containerschiffe MS HS Berlioz und MS HS Scott, deren Gesellschaften insolvent sind.

Schon kurz nachdem der HT Flottenfonds V platziert wurde, brach 2008 die weltweite Finanzkrise mit weitreichenden Folgen für die Wirtschaft aus. Diese Krise erreichte auch eine Vielzahl von Schiffsfonds. Aufgrund der sinkenden Nachfrage konnten die Fondsgesellschaften die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Anleger bekamen das häufig in Form von ausbleibenden Ausschüttungen oder auch Insolvenzen zu spüren. Die Konsequenz waren hohe Verluste für die Anleger.

„Allerdings können sich die Anleger gegen die Verluste wehren. Denn die Anlageberatung bei der Vermittlung von Anteilen an Schiffsfonds war häufig fehlerhaft und kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger auch umfassend über Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden. Zu den Risiken zählen beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. „Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann keine sichere Kapitalanlage sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen aber vielfach als sichere Kapitalanlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, angepriesen. Aus solch einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

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