Abgasskandal erreicht Audi! Razzien in mehreren
Audi-Niederlassungen! Betroffene Audi-Autokäufer prüfen rechtliche Schritte und
schließen sich dem BSZ e.V. an!
Der Abgasskandal hat nun endgültig auch Audi erreicht.
Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. www.heute.de) gab es inzwischen
mehrere Razzien in mehreren Audi-Niederlassungen wegen der mutmaßlichen
Abgas-Manipulation.
So hatte Medienberichten zufolge vor kurzem die
Staatsanwaltschaft München II mehrere Büros der Audi-AG in Bayern,
Baden-Württemberg und Niedersachsen durchsucht und kurz darauf wurde ein
Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts auf Betrug
und strafbare Werbung.
Außerdem wurde Medienberichten der letzten Tage zufolge
inzwischen wegen des Abgasskandals auch die erste Klage eines Audi A 4 Avant
2.0 TDI Diesels gegen Audi vor dem Landgericht eingereicht.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Meiner Ansicht nach könnten
zahlreiche weitere Klagen von Audi-Autokäufern folgen. So könnten Autokäufer
damit argumentieren, dass die Autos eventuell mangelhaft sind“. Daraus könnten Mangelbeseitigungsansprüche
oder auch sogar Rückabwicklungsansprüche der betroffenen Autokäufer
resultieren, denn wenn der Hersteller erhebliche Mängel nicht in angemessener
Zeit beseitigen kann, könnten die Käufer unter bestimmten Umständen sogar vom
Vertrag zurück treten und den Kaufpreis zurück verlangen. Außerdem könnten
sogar Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche gegeben sein.
Vom Abgasskandal betroffene Audi-Käufer sollten daher ihre
rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen und sich nicht vorschnell z.B. mit
einem Software-Update zufrieden geben. Auch sollen betroffene Audi-Käufer immer
eine eventuelle Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche überprüfen lassen.
Betroffene Audi-Käufer können sich daher der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Audi-Abgasskandal“ anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für
Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Wenn es um die
Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer
Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Audi Abgasskandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Audi Abgasskandal kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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