Dienstag, Juni 26, 2018

P&R Container: Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht vor der Tür

  • Insolvenzverfahren startet in die nächste Phase.
  • Gerichtliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraussichtlich im Juli.
  • Anmeldung der Forderungen zur Insolvenz für P&R-Anleger bald möglich.
  • Vermögen aus der Schweiz für Anleger und Gläubiger vorgesehen.

Anleger und sonstige Gläubiger im P&R – Insolvenzverfahren können die aktuelle Veröffentlichung der Insolvenzverwalter leicht positiv aufnehmen. Von einem Silberstreif am Horizont kann man nicht sprechen – zu hoch ist der Schuldenberg.

Vermögenswerte im Ausland

An der schweizerischen P&R-Gesellschaft konnten Sicherungsmaßnahmen dingfest gemacht werden; sie kommen im Ergebnis den deutschen Investoren zu Gute. Wie viel das in Euro bedeutet ist unklar. Auch könnten Anleger aus der Verflechtung mit Blue Sky Ltd. im gewissen Umfang profitieren, weil P&R-Gründer Heinz Roth dort seinen Stuhl räumen musste.

Insolvenzmasse wird im Insolvenzverfahren nicht ausreichen

Ein dicker Wermutstropfen bleibt. Die P&R-Insolvenzverwalter erklären ganz eindeutig, dass auch diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die Ansprüche der Anleger vollständig zu bedienen. Wenn P&R-Investoren mehr als nur die Insolvenzquote nach einem längeren Insolvenzverfahren wiedersehen wollen, so bleibt ihnen eine Option. Sie können bei demjenigen den Schaden ersetzt erhalten, der ihnen das Kapitaldesaster empfohlen hat. Ansatzpunkte für eine Haftung gibt es genug.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht vor der Tür

Einen Blick in die nahe Zukunft geben die beiden Insolvenzverwalter. Wahrscheinlich wird gegen Ende Juli für die vier maßgeblichen deutschen Containergesellschaften das Verfahren durch das Insolvenzgericht eröffnet werden. Mit anderen Worten: das Insolvenzeröffnungsverfahren wird dann zum vollwertigen Insolvenzverfahren.

Anmeldungen von Ansprüchen für Anleger bald möglich

Dann können Anleger ihre Forderungen anmelden. Anleger erhalten dazu Informationen und Formblätter von den Insolvenzverwaltern. Das soll die Arbeit vereinfachen.

Wenn Anleger diese Informationen erhalten werden, ist es sinnvoll, sich nicht alleine auf diese Informationsquelle zu verlassen und allein darauf eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen.  Zu komplex sind die Zusammenhänge über die Anleger zu entscheiden haben, da lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Anleger müssen unbedingt beachten, dass die Insolvenzverwalter nicht deren Interessen vertreten.

Sie sind vielmehr darauf bedacht, möglichst viel zu vereinnahmen. Dabei spielt es für die Verwalter keine Rolle, von wem sie das Geld erhalten. Dass auch die Interessen der Anleger dabei zu kurz kommen können, haben wir bereits öffentlich gemacht.

Wichtige Punkte für P&R-Anleger

  • Und genau um solch eine Wahl geht es für jeden einzelnen Anleger.

Ist es sinnvoller, nur seine berechtigten Ansprüche in den Insolvenzverfahren anzumelden?
Kommt mehr dabei heraus, wenn Rechte an konkreten Containern geltend gemacht werden können?
Und sind die Vordrucke, die vom Insolvenzverwalter stammen, richtig vorausgefüllt?
Wie ist der Gläubigerausschuss zu besetzen?
Sollen die bisherigen Insolvenzverwalter im Amt bleiben?

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Service der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nutzen, sich im Insolvenzverfahren fachgerecht vertreten zu lassen.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Telefon: 06071-9816810
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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