Dienstag, Juni 12, 2018

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen!

Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.  

Wie zu erwarten, gibt es quer durch die Republik unterschiedlichste Urteile. Jetzt feiert man ein Urteil eines Oberlandesgerichts, weil es zu Gunsten eines VW-Kunden  entschieden hat. Der örtliche Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen.

  • Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten - Bundesweit“.

Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

  • Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.  In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

  • „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten- Bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

  • Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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