Was Sie als Anleger vom KapMuG-Verfahren wissen sollten,
erläutert Ihnen der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Am 28. 5. 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München in
Sachen „Conti Beteiligungsfonds IX“ einen von dieser Kanzlei vertretenen
Musterkläger bestimmt. Das bedeutet für betroffene Anleger, das Verfahren
startet.
Es gibt jetzt zwei
Möglichkeiten für alle Anleger, die noch keine Klage eingereicht haben.
Entweder Sie reichen nun eine eigene Klage ein und werden
dadurch zum sogenannten Beigeladenen des Verfahrens oder Sie melden innerhalb
einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntgabe des Musterklägers Ihre Ansprüche
gemäß § 10 Abs.2 KapMuG an – Sie werden damit also zum Anmelder. Die Anmeldung
muss spätestens bis Mitte Dezember 2018 erfolgen. Wobei Sie in jedem Fall die
Verjährungsfrist beachten müssen: Taggenau zehn Jahre nach Zeichnung verjähren
Ihre Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen. Als Anmelder müssen Sie sich
durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Für die Anmeldung fällt eine 0,8 fache Verfahrensgebühr an
und außerdem eine 0,5 fache Gerichtsgebühr. Maßgeblich für die Berechnung ist
dabei der Streitwert. Der setzt sich in der Regel aus der Zeichnungssumme und
dem Agio zusammen.
Vor- und Nachteile
eines Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG)
Als Beigeladener eines KapMuG-Verfahrens kann man eigene
Anträge stellen und profitiert so unmittelbar vom Verfahren. Wenn ein Vergleich
geschlossen wird, gilt dieser bei entsprechendem Quorum für alle Beigeladenen.
Nachteilig bei einer eigenen Klage sind die – zunächst -
höheren Kosten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Anmelder zwar geringere
Kosten für die reine Anmeldung haben, sie aber nach Abschluss des Verfahrens
auch eine eigene Klage einreichen müssen, falls der Gegner bei positivem
Ausgang des KapMuG-Verfahren nicht freiwillig zahlt.
Das Kostenargument
ist also tatsächlich wenig stichhaltig.
Der Vorteil einer Anmeldung liegt daher bei der Hemmung der
Verjährung und den zunächst niedrigeren Kosten.
Die Empfehlung der
Rechtsanwälte lautet deshalb:
Wer unmittelbar vom Verfahren profitieren will, sollte jetzt
eine eigene Klage einreichen. Dafür bieten wir eine kostengünstige
Streitgenossenschaft an. Die Kosten betragen so lediglich etwa zehn Prozent der
Zeichnungssumme zuzüglich Agio.
Bei dieser „Sammelklage“ berechnen die Anwälte bei einem
Streitwert von 10.500,- Euro lediglich 840,- Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer und
Gerichtskosten.
Wer dennoch abwarten und jetzt wenig investieren will,
meldet nur an. Die Kosten betragen dann bei einer angenommenen Zeichnungssumme
von 10.000,- Euro insgesamt knapp 490,- Euro zzgl. 19 % MwSt. und rund 300,-
Euro Gerichtskosten. Für die anschließende Klage würden dann die normalen
Kosten anfallen.
Diese BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei hat in zahlreichen Fällen „KapMuG“-Anträge bei Schiffs-,
Lebensversicherungs- und Immobilienfonds gestellt oder bereitet diese vor.
Wie KapMuG-Verfahren genau ablaufen, erläutern die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Immer mehr geschädigte
Anleger nutzen diese Chance zur Teilnahme an einem KapMuG-Verfahren!
Der Vorteil liegt auf der Hand. Das Kostenrisiko ist
wesentlich geringer, als wenn jeder selbständig seine eigene Forderung einklagt
und eine Vielzahl von Anwälten beschäftigt werden müssen. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei von
einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen
gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils
einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte
Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von
Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.
Nutzen Sie diese
Chance und melden Sie sich zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)
an - auch zur Vorbereitung auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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