„Ein besserer
Anleger- und Verbraucherschutz ist nur durch ständige Berichterstattung über
heikle Anlageangebote zu erreichen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998
aktiv im Anlegerschutz tätig.
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule.
Die GENO hatte die BSZ
e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell durch die Kanzlei CBH
Rechtsanwälte abmahnen lassen.
- In
ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das
Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative
Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben.
Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen
zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich
rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ
e.V. somit keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.
Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:
„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“
Die GENO hätte also
die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und
Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.
Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag
offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.
- In
ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO
Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das
Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative
Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung
beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien
zeichnen da schon seit längerer Zeit ein komplett anderes Bild.
Wie es um die Aktuelle
Lage der Geno bestellt ist erfährt man auf der Internetseite http://geno.ag:
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG teilt auf ihrer
Internetseite mit, dass der Aufsichtsrat
der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 4. Mai 2018 die Herren Jens
Meier und Martin Däuber von ihrem Vorstandsamt enthoben hat. Zeitgleich habe
der Aufsichtsrat beschlossen, eine übliche Sonderprüfung über
Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie
über das Bestehen von Regressansprüchen zu beauftragen. Nach den ersten
Zwischenergebnissen der Sonderprüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass
Schadensersatzansprüche der GENO eG gegenüber Jens Meier und Martin Däuber
bestehen. Bei der Mitgliederversammlung im Juni 2018 sollen unter anderem
über die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Jens
Meier und Martin Däuber beraten und Beschluss gefasst werden. Bereits
jetzt sollen sich die unter der Amtszeit von Jens Meier festgestellten Verluste
in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt rund 18,3 Millionen Euro belaufen.
Mit Pressemitteilung vom
25. Mai 2018 wird mitgeteilt: „Die GENO eG setzt mit Eigenverwaltungsverfahren
Baustein für die Zukunft“
- Der
Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
- Löhne
und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung
abgesichert
- Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Haffa, Schultze & Braun, wird zum vorläufigen Sachwalter
bestellt
- Kanzlei
M\S\L Dr. Silcher unterstützt das Unternehmen bei der Restrukturierung
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG möchte im Wege der
Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen
Schritt für Schritt erneuern.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben.
Dr. Dietmar Haffa, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das
Unternehmen eigenverantwortlich weiter.
Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebes wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet.
Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebes wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet.
Die Löhne und Gehälter der 34 Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate mittels einer angeschlossenen Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert.
Eine durch die ehemaligen Vorstände geprägte exzessive
Ausgabenpolitik, verbunden mit einer extrem starken Fokussierung auf
andere Geschäftsfelder unter deren Ägide,
hatte dazu geführt, dass das Unternehmen sich in schwieriges Fahrwasser begeben hatte. Daraus resultierend führten massive Liquiditätsengpässe zu der jetzigen Krisensituation.
hatte dazu geführt, dass das Unternehmen sich in schwieriges Fahrwasser begeben hatte. Daraus resultierend führten massive Liquiditätsengpässe zu der jetzigen Krisensituation.
Quelle http://geno.ag
Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden
Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für
Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucher- und
Anlegerinformation.
Die finanziellen Forderungen und die Höhe der
Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich
erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne
Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich können die „Organe der
öffentlichen Rechtspflege“, welche der Arroganz des Neoliberalismus der
entfesselte Märkte huldigen und die Selbstbedienung der Starken für
selbstverständlich halten, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500
Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften
Problem werden kann.
Wenn man die in dem
Bericht http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/8423-GENO-WOHNBAUGENOSSENSCHAFT-EG-EIGENE-WOHNUNG--GANZ-OHNE-SCHULDEN-UND-KREDITE
genannten Links der Medienlandschaft
genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz
dient. In seiner 20 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V.
feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am
Markt als notwendig bleiben konnten. Die leidtragenden waren stets die Anleger.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen,
die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine
nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung
sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Fazit des BSZ e.V.:
- Wir
wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der
Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das
Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und
transparenten Partner machen kann.
Wenn es um die Verfolgung oder die
Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist
qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie
als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne
Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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