Montag, Juni 04, 2018

Amtsgericht Ludwigsburg hat am 25.05.2018 dem Antrag der GENO Wohnbaugenossenschaft eG für ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung stattgegeben.

 „Ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule.

Die GENO hatte die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell  durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.

  • In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben.

Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:

„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.

Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.

  • In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein komplett anderes Bild.

Wie es um die Aktuelle Lage der Geno bestellt ist erfährt man auf der Internetseite http://geno.ag:

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG teilt auf ihrer Internetseite mit,  dass der Aufsichtsrat der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 4. Mai 2018 die Herren Jens Meier und Martin Däuber von ihrem Vorstandsamt enthoben hat. Zeitgleich habe der Aufsichtsrat beschlossen, eine übliche Sonderprüfung über Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie über das Bestehen von Regressansprüchen zu beauftragen. Nach den ersten Zwischenergebnissen der Sonderprüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Schadensersatzansprüche der GENO eG gegenüber Jens Meier und Martin Däuber bestehen.  Bei der Mitgliederversammlung im Juni 2018 sollen unter anderem über die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Jens Meier und Martin Däuber beraten und Beschluss gefasst werden. Bereits jetzt sollen sich die unter der Amtszeit von Jens Meier festgestellten Verluste in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt rund 18,3 Millionen Euro belaufen.

Mit Pressemitteilung vom 25. Mai 2018 wird mitgeteilt: „Die GENO eG setzt mit Eigenverwaltungsverfahren Baustein für die Zukunft“

  • Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
  • Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert
  • Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Schultze & Braun, wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt
  • Kanzlei M\S\L Dr. Silcher unterstützt das Unternehmen bei der Restrukturierung

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG möchte im Wege der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen Schritt für Schritt erneuern.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben.

Dr. Dietmar Haffa, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das Unternehmen eigenverantwortlich weiter.
Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebes wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet.

Die Löhne und Gehälter der 34 Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate mittels einer angeschlossenen Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert.

Eine durch die ehemaligen Vorstände geprägte exzessive Ausgabenpolitik, verbunden mit einer extrem starken Fokussierung auf andere Geschäftsfelder unter deren Ägide,
hatte dazu geführt, dass das Unternehmen sich in schwieriges Fahrwasser begeben hatte. Daraus resultierend führten massive Liquiditätsengpässe zu der jetzigen Krisensituation.

Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucher- und Anlegerinformation.

Die finanziellen Forderungen und die Höhe der Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich können die „Organe der öffentlichen Rechtspflege“, welche der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigen und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich halten, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.

Wenn man die in dem Bericht http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/8423-GENO-WOHNBAUGENOSSENSCHAFT-EG-EIGENE-WOHNUNG--GANZ-OHNE-SCHULDEN-UND-KREDITE  genannten Links der Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz dient. In seiner 20 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten. Die leidtragenden waren stets die Anleger.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Fazit des BSZ e.V.:

  • Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.



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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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