Freitag, Juni 29, 2018

Hilfe, ich bin mit meinem Anwalt total unzufrieden!

Die anwaltliche Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung.  Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Wenn Sie einem Anwalt das Mandat erteilen, Sie rechtlich zu vertreten, beginnt eine wechselseitige Beziehung, in der Sie beide eigentlich das gleiche Ziel haben sollten, nämlich die best mögliche Lösung für Ihre rechtliche Angelegenheit zu erreichen. Da dies jedoch leider nicht immer der Fall ist, kann es durchaus hilfreich sein eine zweite Meinung einzuholen.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob ihr  Anwalt einen guten Job macht oder nicht.

  • Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

  • Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen.

Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden




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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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