Die anwaltliche Dienstleistung im Bank- und
Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele
Menschen von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur
erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und
Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.
Wenn Sie einem Anwalt das Mandat erteilen, Sie rechtlich zu
vertreten, beginnt eine wechselseitige Beziehung, in der Sie beide eigentlich das
gleiche Ziel haben sollten, nämlich die best mögliche Lösung für Ihre
rechtliche Angelegenheit zu erreichen. Da dies jedoch leider nicht immer der
Fall ist, kann es durchaus hilfreich sein eine zweite Meinung einzuholen.
Was man aus dem
Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch
nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob
ihr Anwalt einen guten Job macht oder
nicht.
- Wenn
die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das
vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt
liegen. Wer mit seinem Anwalt
unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen
Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.
- Es
gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer
reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist
in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung
einzuholen.
Holen Sie eine zweite
Meinung ein.
Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall
richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen.
Zweite Meinungen sind
in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden
relativ preiswert.
Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden
benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.
Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto
besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder
ob etwas anders gemacht werden kann.
Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei
Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche
handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt
werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und
keinesfalls eine umfassende Analyse.
Ein altbekannter Spruch lautet:
"Zwei Juristen, drei Meinungen."
Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit
aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso
mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich
bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu
ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite
Meinung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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