Samstag, Juni 30, 2018

Urteil: Anlegerin kann CFB-161-Schiffsfonds rückabwickeln, weil die Commerzbank Kickbacks verschwiegen hat.

Das Urteil beruht auf der Nichtaufklärung über sogenannte Kickbacks, also Provisionszahlungen an die Anlagevermittler.



Während der Auseinandersetzung vor dem Landgericht Kiel erhob die beklagte Commerzbank die Einrede der Verjährung. Die Zivilkammer sah das anders: Für die Annahme einer grob fahrlässigen Unkenntnis sei es nicht ausreichend, dass die von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertretene Klägerin erst im Laufe eines vor Jahren geführten Rechtsstreits zu einem Medienfonds davon erfuhr, dass dort Kickbacks an die Bank flossen.

Dieser Umstand ließe keineswegs den Umkehrschluss zu, dass die Klägerin ohne grobe Fahrlässigkeit hätte schließen müssen, dass auch bei dem von ihr gezeichneten Schifffonds Kickbacks flossen. Die Com Urteil: Anlegerin kann CFB-161-Schiffsfonds rückabwickeln, weil die  Commerzbank Kickbacks verschweigt.
merzbank muss der Klägerin nun gegen Rückgabe des CFB-161-Fonds mehr als 12.500 US-Dollar plus Zinsen erstatten.

Bei dem BSZ e.V. hat man in vielen Gesprächen mit Schiffsfonds-Anleger erfahren, dass viele Anleger ihre Beteiligungen eher heute als morgen wieder los sein würden.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Die  Gründe für die desaströse Entwicklung der Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in der Konzeption der Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch falsch beraten wurde.

Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann, ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen die Urheber dafür gerade stehen.

Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen Prospektes beraten wurde.

Eine hoch spezialisierte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.

  • Das bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig festgestellt wird, ob der Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als eine individuelle Klage.

Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer ist.

Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger- und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.

Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt, also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum ärgern.

  • Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  scheuen sich auch nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als gering einstufen.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei Schiffsfonds

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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