„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen
Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer
anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt.
Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die
bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds,
Immobilienfonds, Umweltfonds oder dem Kauf von Containern auch über das
Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht
geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach
als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer
derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht
werden
Anlageberater haben
jede Menge Tricks auf Lager um an das Geld der Menschen zu kommen.
- Auch
nach dem Scheitern einer solchen Anlage, verfügen diese Damen und Herren
über Tricks, die geschädigte Anleger davon abhalten sollen, gegen sie
vorzugehen.
- Während
der aktiven Phase, also wenn noch Geld eingesammelt wird, werden
aufkommende kritische Berichte von Anlegerschützern mit kostenträchtigen
Abmahnverfahren im Keim erstickt. Das ist mit einer der Gründe warum sich
solche Geldvernichtungssysteme mitunter viel zu lange am Markt halten
können.
- Bricht
das System zusammen oder die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen
die Initiatoren auf, greift das System: „Werfen Sie kein gutes Geld dem
schlechten Geld hinterher“. Durch die ständige Wiederholung wird diese
„Falschmeldung“ mittlerweile als allgemein gültige Tatsache angesehen.
- Außerdem
wird oftmals behauptet, man sei selbst betrogen worden und man habe kein
Geld mehr. Klagen seien also Aussichtslos.
Die ganz dreisten
„Berater“ kassieren ihre Opfer aber noch ein zweites Mal ab.
Da wird dem Geschädigten aus heiterem Himmel heraus
angeboten, man könne ihm seine wertlosen Papiere Tauschen oder Abkaufen.
Natürlich gegen entsprechende Zahlungen. Da die Hoffnung zuletzt stirbt greifen
nicht wenige Anleger nach diesem Strohalm und setzen zum zweiten Mal Geld in
den Sand.
Damit ist die
Geldschöpfung für die Berater aber noch nicht zu Ende.
- Man
verbündet sich mit einem Rechtsanwalt, stellt diesem eine Adressliste der Anlageopfer
zur Verfügung und verpflichtet den Anwalt, nicht gegen einen selbst
vorzugehen. Im Fall P&R Container sollen dem Vernehmen nach, die
Berater sogar selbst bei den Kunden erscheinen um die Anwaltsvollmacht
einer Münchner Kanzlei einzusammeln.
So erhalten geschädigte
Anleger oft unverlangte Werbeschreiben von Anwälten, die mit wolkigen Worten
die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes in Aussicht stellen.
- Meist
gehen diese Anwälte nicht gegen die Anlagevermittler vor, weil die ja mit
ihnen kooperieren. Selbst wenn dies nicht in allen Fällen zutreffend ist,
dienen diese Anschreiben ausschließlich der gezielten Anwerbung von
Mandanten. In vielen Fällen wissen diese Anwälte noch nicht einmal, wie
Sie im betreffenden Fall auch tatsächlich sinnvolle juristische Hilfe
leisten könnten. Oft geht es nur um das Kassieren fetter Vorschüsse von
den Mandanten oder deren Rechtsschutzversicherungen.
Anleger die mit
solchen Anwälten vor Gericht ziehen erleben oftmals ein weiteres finanzielles
Fiasko. Dem BSZ e.V. liegen einige solcher Gerichtsurteile vor.
Da ist dann zu lesen:
- Die
Klage wird abgewiesen.
- Der
Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
- Die
Klage ist unbegründet, weil………
- Nach
Auffassung des Gerichts wäre näher auszuführen gewesen…
- Der
behauptete Sachverhalt ist nicht dargetan…..
- Es
ist nicht ausreichend schlüssig dargestellt……….
- Nach
alledem ist die Klage abzuweisen…….
Diese Auflistung könnte beliebig lange fortgesetzt werden.
Wer solche oder
ähnliche Formulierungen in der Urteilsbegründung liest, sollte prüfen lassen,
ob sich sein Rechtsanwalt ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Eine vollständige Schadenswiedergutmachung aus einer
Anlagepleite ist sicher unter Umständen schwierig und manchmal auch nicht mehr
möglich. Es ist aber der absolut falsche Weg, nichts zu unternehmen. Nur mit
entsprechenden Maßnahmen kann verhindert werden, dass weitere Personen ihr Geld
verlieren.
Selbst wenn Sie denken, dass Sie keinem Betrug aufgesessen
sind, sollten Sie einmal überlegen, ob Sie Ihre Anlageentscheidung eventuell
auf der Grundlage unzureichender oder falscher Informationen getroffen haben.
Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge!
Anleger können mit
diesem 12-Punkte Fragenkataloges prüfen, ob bei Ihrer Anlageberatung
diese Punkte vollständig behandelt wurden:
- Wurden
Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt?
- Hat
man Sie nach Ihren Anlagezielen gefragt?
- Hat
man Sie gefragt, ob Sie bereits Erfahrung mit Kapitalanlagen haben?
- Hat
man Sie gefragt welches Risiko Sie eingehen möchten?
- Wurde
Ihnen eine hohe Rendite für eine risikoarme Kapitalanlage
versprochen?
- Hatten
Sie genügend Zeit, um Ihre Anlageentscheidung zu treffen?
- Wurden
Sie mit (angeblich) vertraulichen Insiderinformationen gelockt?
- Wurde
Ihnen erklärt in was Sie bei der entsprechenden Anlage genau investieren?
- Wurde
Ihnen der Anlageprospekt ausgehändigt und hatten Sie genügend Zeit, diesen
auch gründlich zu studieren?
- Hat
man Ihnen gesagt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert
werden könnten.
- Hat
man Ihnen versichert, dass diese Anlage bestens zur Alterssicherung
geeignet sei?
- Wurden
Ihnen Steuervorteile versprochen?
Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft ,,Anlage gescheitert was nun?“ beitreten.
Es liegt im Interesse
der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte
Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter
Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen".
Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker,
welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf!
Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer
übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische Dimensionen. Hier wird nicht etwa die
Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des
Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet,
welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die
Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch
helfen lassen wollen.
Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser
Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen
Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch
Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen
Hausbanken in die Pleite hineinberaten
Über den BSZ e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der
Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien
zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten
in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in
allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem
durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch
hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ®
e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende
Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder
Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder
vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften
umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ®
e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf
überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund
dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in
Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter
wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es
kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen
Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen
und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlageberatung
unvollständig/fehlerhaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen.
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