Tausende Gewerbetreibende sind auf die amtlich aussehenden
Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hereingefallen und in eine teure
Abofalle getappt.
Viele Empfänger der erhaltenen amtlich aussehenden Formulare
der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ waren der Meinung, sie würden einer amtlichen
Aufforderung folgen und schickten die Formulare ausgefüllt zurück. In Wahrheit
jedoch, wurde mit der Rücksendung des Formulars die Aufnahme in das Online-Branchenverzeichnis
der GWE Wirtschaftsinformations GmbH beantragt. Der fette Jahrespreis 570.-
Euro. Den geprellten Unternehmen war zu keinem Zeitpunkt klar, dass sie einen
Vertrag abschlossen.
Wer nicht zahlte wurde
mit Inkasso- und Gerichtsverfahren überzogen.
Das haben sich viele der geprellten Unternehmen nicht
gefallen lassen und Strafanzeige gegen
die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erstattet. Die Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft ermittelte dann auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen
Betrugs gegen mehrere Personen. Schadenshöhe 20 Millionen Euro.
Dann kommt die
Überraschung, die keiner der geschädigten Unternehmen versteht:
Das zuständige Landgericht Düsseldorf widerspricht dem
Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft
und lehnte es ab, die Betrugsvorwürfe der Staatsanwaltschaft zum Prozess
zuzulassen.
Ist das jetzt ein
Freibrief für notorische Betrüger?
Die geprellten Unternehmen haben aber trotzdem gute Chancen
die erhaltene Rechnung nicht bezahlen zu müssen, denn zivilrechtlich ist das
Vorgehen der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ als Irreführung untersagt. So hat in
dieser Sache auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Wer also noch zu solchen Zahlungen aufgefordert wird, oder
von anderen Abzockereien betroffen ist, kann sich als Fördermitglied der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „getäuscht
und abgezockt“ auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft getäuscht
und abgezockt“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf getäuscht und abgezockt“ kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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