Dienstag, Dezember 12, 2017

Vom Investor zum Spekulant.

Viele Anleger sind sich absolut sicher, dass sie seriös investieren. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber oft heraus, dass sie keine Investoren sondern Spekulanten sind.

Menschen die bei einer Anlage schmerzhafte Verluste hinnehmen mussten, sind in vielen Fällen leicht für neu Anlagen zu gewinnen, wenn ihnen hohe und vor allem schnelle Gewinne ohne jedes Risiko  versprochen werden. Man will ja seine Verluste schnell ausgleichen und darüber hinaus noch einen fetten Gewinn einsacken können.   

Das ist genau der Moment wo viele Investoren vom klassischen investieren hinein schlittern ins spekulieren. Es ist als würde man in das Spielkasino gehen um mit einem gekauften Spielsystem die Bank zu sprengen.

Aus diesem Grunde gibt es einen regen Handel mit Adressen  geschädigter Kapitalanleger.

Betrüger nehmen mit den betreffenden Personen per Mail,  Telefon, Brief oder auch persönlich Kontakt auf und bieten an, die erlittenen Verluste schnell und unbürokratisch auszugleichen. Es wird das Blaue vom Himmel versprochen, getrickst und gelogen, dass sich die Balken biegen. Nachdem man dem Anleger, dass Hirn derart vernebelt hat, dass der nicht mehr weiß was hinten und vorne ist und nur noch die fetten Gewinne vor Augen hat, sind die Betrüger am Ziel. Jetzt wird verkauft und kassiert!

Meist  handelt es sich dann um Penny Stocks.

Sie sind billig aber versprechen scheinbar  unbegrenztes Aufwärtspotenzial.  In vielen Fällen handelt es sich um kleine Unternehmen mit äußerst geringer Liquidität, manch stehen auch kurz vor dem Bankrott. In seltenen Fällen gibt es die Unternehmen nur auf dem Papier oder es handelt sich um reine Briefkastenfirmen.

Mit Penny Stocks sind Betrügereien leicht möglich. Bei dem als „pump and dump“ bezeichneten System benutzen die Betrüger Kleinstunternehmen mit wenig oder überhaupt keinem Geschäftsbetrieb oder eben auch reine Briefkastenfirmen. Die Aktienkurse werden dann mit erfundenen Erfolgsmeldungen oder angeblich kurz bevorstehen Börsengängen in die Höhe getrieben. Ist dann ein bereits vorher von den Betrügern festgelegter Preis  erreicht, verkaufen diese ihre Aktien und die restlichen Investoren  sitzen dann auf weitgehend wertlosen Papieren.

In vielen Internetveröffentlichungen werden über die Penny und Over-The-Counter-Aktien beeindruckende Erfolgsmeldungen verbreitet. Sicher ist der Eine oder Andere durch Penny-Aktien reich geworden, für die Masse der Anleger wird es aber regelmäßig mit einem Totalverlust enden.

Die Chancen, mit Penny Aktien Millionär zu werden sind genau so gering wie Lottomillionär zu werden.

  • „Anleger denen am Telefon so ein einmaliger Deal angeboten wird, sollten den Telefonhörer sofort auflegen. Wer das nicht tut, wird das nächste  " Pump and Dump Opfer“ sein“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.


Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“, Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von seriösen  Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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