Mittwoch, Mai 31, 2017

Warum verfolgen Sie Ihre Rechtsansprüche nicht ohne eigenes finanzielles Risiko?

Sie scheuen sich, mit rechtlicher Vertretung gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass eine rechtliche Vertretung erst einmal Geld kostet!  Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse, Gutachterkosten. 

Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko Ihr Recht durchsetzen!

Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.

Der BSZ e.V. dagegen sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir  ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Sofern die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft gute Erfolgsaussichten sieht, bietet sie für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung an, auf Erfolgsbasis die Ansprüche der Anleger gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften und gegebenenfalls Versicherer durchzusetzen.  Durch dieses anlegerfreundliche  Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.

  • Die Prozessfinanzierung finanziert Rechtsstreite jedweder Art gegen Erfolgsbeteiligung am Erlös.

  • Die Möglichkeit einer Finanzierung ist  an einen Mindeststreitwert von 50 000.- Euro gebunden.

  • Die Verfahren können in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz geführt werden.

  • Es werden auch nationale und internationale Schiedsverfahren finanziert.

  • Ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt muss Ihren Rechtsanspruch vorher geprüft haben und die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet  haben.

  • Der Rechtsanwalt muss die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen beim Prozessfinanzierer einreichen.

  • Anhand der übermittelten Unterlagen prüft der Prozessfinanzierer kostenlos eine mögliche Übernahme der Prozesskosten für das Verfahren. Nach positiver Beurteilung der Ansprüche erhalten Sie vom Prozessfinanzierer ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

  • Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision des Prozessfinanzierers sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.


Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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