Sie scheuen sich, mit rechtlicher Vertretung gegen Ihren
Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist
richtig, dass eine rechtliche Vertretung erst einmal Geld kostet! Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse, Gutachterkosten.
Sie können aber auch
ganz ohne eigenes finanzielles Risiko Ihr Recht durchsetzen!
Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den
unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der
Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei
diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.
Der BSZ e.V. dagegen sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem
Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen
wir ob das Kostenrisiko von unserem
Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im
Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche
gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Sofern die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft gute Erfolgsaussichten sieht, bietet sie für
Anleger ohne Rechtsschutzversicherung an, auf Erfolgsbasis die Ansprüche der
Anleger gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften und
gegebenenfalls Versicherer durchzusetzen.
Durch dieses anlegerfreundliche Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für
den geschädigten Anleger.
- Die
Prozessfinanzierung finanziert Rechtsstreite jedweder Art gegen
Erfolgsbeteiligung am Erlös.
- Die
Möglichkeit einer Finanzierung ist
an einen Mindeststreitwert von 50 000.- Euro gebunden.
- Die
Verfahren können in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz
geführt werden.
- Es
werden auch nationale und internationale Schiedsverfahren finanziert.
- Ein
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt muss Ihren Rechtsanspruch vorher geprüft
haben und die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet haben.
- Der
Rechtsanwalt muss die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen
beim Prozessfinanzierer einreichen.
- Anhand
der übermittelten Unterlagen prüft der Prozessfinanzierer kostenlos eine
mögliche Übernahme der Prozesskosten für das Verfahren. Nach positiver
Beurteilung der Ansprüche erhalten Sie vom Prozessfinanzierer ein
verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer
Prozessfinanzierungskosten.
- Die
vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die
prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision des Prozessfinanzierers sowie die
Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der
Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen
keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung
angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert
seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne
öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
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verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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