German Pellets GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH
verwirren Anleger. Zum Unterschied von Genussscheinen und Genussrechten.
Die German-Pellets Gruppe hat sich im großen Maße durch Anleihen,
Genussrechte und Genussscheine finanziert. Das Kapital ist in breitem Maße von
Privatanlegern aufgenommen worden. Verwirrung stiftet das Firmengeflecht der
German-Pellets Gruppe bei den Anlegern noch heute.
Gemeinsamer Vertreter
nur für Genussscheine
Die Unterscheidung von Genussscheinen und Genussrechten ist
wichtig: Um ein Insolvenzverfahren effektiv zu handhaben, hat der Gesetzgeber
entschieden, dass Anleger aus Schuldverschreibungen die Option haben, einen
gemeinsamen Vertreter für ihre Zwecke zu wählen (§ 19
Schuldverschreibungsgesetz). Davon haben die Anleger der Genussscheine Gebrauch
gemacht und den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hartmut Göddecke bei der
Gläubigerversammlung am 08. Juli 2016 gewählt. Damit ist er im Verhältnis der
Anleger zur Insolvenzverwaltung vom Insolvenzgericht Schwerin bestellt worden.
Es hat Vorteile, wenn ein gemeinsamer Vertreter für
Schuldverschreibungen eingesetzt wird:
Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der
Genussscheine beim Insolvenzverwalter
Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren
Aus rechtlichen Gründen kann der gemeinsame Vertreter nur
für Genussscheininhaber tätig werden und nicht für Anleger, die ihr Geld in
Genussrechte der German Pellets investierten. Die Folge davon: Nur für die
Genussscheininhaber hat Göddecke die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
können. Inhaber von Genussrechten sind in dem Falle auf sich gestellt und
müssen ihre Rechtsposition selbst wahrnehmen.
Unterscheidung
zwischen Genussscheinen und Genussrechten ist einfach
Wer prüfen will, ob er Genussscheine der German Pellets
gekauft hat, kann das ganz einfach prüfen:
In dem Prospekt und dem gesamten Schriftverkehr mit der
Germann Pellets GmbH ist von Genussscheinen die Rede und nicht von
Genussrechten
Wenn von der WKN A141BE (= Wertpapierkennnummer) oder ISIN
DE000A141BE2die Rede ist, handelt sich es um Genussscheine
Das öffentliche Angebot zum Erwerb der Genussscheine stammt
vom 28.09.2016
German Pellets GmbH
oder German Pellets Genussrechte GmbH – das ist die Frage
Aus der Komplexität der German-Pellets Gruppe folgt für
Anleger eine weitere Verwirrung: Denn nicht nur die German Pellets, sondern
auch die German Pellets Genussrechte GmbH hat Genussrechte an Anleger
ausgegeben. Den Ertrag aus den Genussrechten hat die German Pellets
Genussrechte GmbH, die inzwischen ebenfalls insolvent ist, der German Pellets
GmbH zukommen lassen.
Somit müssen Anleger, die sich an der German Pellets
Genussrechte GmbH beteiligt haben, ihre Ansprüche eigenständig organisieren.
Insolvenzverwalter für die German Pellets Genussrechte GmbH ist Rechtsanwalt
Dr. Sven-Holger Undritz. Nur für Genusscheininhaber der German Pellets GmbH hat
Göddecke die Vertretungsaufgabe übertragen bekommen.
Genussscheine sind
schwer verdaulich
Bereits in dem Artikel über die Gläubigerversammlung vom 05.
Oktober 2016 kristallisierte sich heraus, dass Genussscheine – und gleiches
gilt sinngemäß für die in diesem Punkt rechtlich gleichgelagerten Genussrechte
– mit einem so genannten Nachrang behaftet sind (German Pellets GmbH:
Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für
Genussscheininhaber wichtig ist! German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am
05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist!).
Dieser Rechtsnachteil und wie damit umzugehen ist, konnte aktuell noch nicht
mit der Insolvenzverwaltung endgültig geklärt werden.
Praxistipp der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte:
Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren der
German-Pellets Gruppe finden Sie unter https://german-pellets.insolvenz-solution.de/starthttps://german-pellets.insolvenz-solution.de/start
.
So können Sie sehen, ob Rechtsanwalt Hartmut Göddecke für
Ihre Rechte als gemeinsamer Vertreter vom Insolvenzgericht eingesetzt worden
ist.
Prüfen Sie:
Habe ich mich an der German Pellets GmbH beteiligt?
Handelt es sich um Genussscheine mit der
Wertpapierkennnummer A141BE (= ISIN DE000A141BE2)?
Nur wenn Sie beide Fragen mit JA beantworten können, hat RA
Göddecke Ansprüche für Sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht.
Bei Genussrechten der German Pellets GmbH und German Pellets
Genussrechte GmbH müssen Sie sich um Ihre Rechtsposition selbst kümmern bzw,
können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte German Pellets
GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH und
German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH
und German Pellets Genussrechte GmbH kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
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verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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