Montag, Mai 29, 2017

German Pellets Genussscheine: Neues zum Schicksal der Genussscheine

German Pellets GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH verwirren Anleger. Zum Unterschied von Genussscheinen und Genussrechten.

Die German-Pellets Gruppe hat sich im großen Maße durch Anleihen, Genussrechte und Genussscheine finanziert. Das Kapital ist in breitem Maße von Privatanlegern aufgenommen worden. Verwirrung stiftet das Firmengeflecht der German-Pellets Gruppe bei den Anlegern noch heute.

Gemeinsamer Vertreter nur für Genussscheine

Die Unterscheidung von Genussscheinen und Genussrechten ist wichtig: Um ein Insolvenzverfahren effektiv zu handhaben, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Anleger aus Schuldverschreibungen die Option haben, einen gemeinsamen Vertreter für ihre Zwecke zu wählen (§ 19 Schuldverschreibungsgesetz). Davon haben die Anleger der Genussscheine Gebrauch gemacht und den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hartmut Göddecke bei der Gläubigerversammlung am 08. Juli 2016 gewählt. Damit ist er im Verhältnis der Anleger zur Insolvenzverwaltung vom Insolvenzgericht Schwerin bestellt worden.

Es hat Vorteile, wenn ein gemeinsamer Vertreter für Schuldverschreibungen eingesetzt wird:

Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Genussscheine beim Insolvenzverwalter
Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren

Aus rechtlichen Gründen kann der gemeinsame Vertreter nur für Genussscheininhaber tätig werden und nicht für Anleger, die ihr Geld in Genussrechte der German Pellets investierten. Die Folge davon: Nur für die Genussscheininhaber hat Göddecke die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Inhaber von Genussrechten sind in dem Falle auf sich gestellt und müssen ihre Rechtsposition selbst wahrnehmen.

Unterscheidung zwischen Genussscheinen und Genussrechten ist einfach

Wer prüfen will, ob er Genussscheine der German Pellets gekauft hat, kann das ganz einfach prüfen:

In dem Prospekt und dem gesamten Schriftverkehr mit der Germann Pellets GmbH ist von Genussscheinen die Rede und nicht von Genussrechten
Wenn von der WKN A141BE (= Wertpapierkennnummer) oder ISIN DE000A141BE2die Rede ist, handelt sich es um Genussscheine
Das öffentliche Angebot zum Erwerb der Genussscheine stammt vom 28.09.2016

German Pellets GmbH oder German Pellets Genussrechte GmbH – das ist die Frage

Aus der Komplexität der German-Pellets Gruppe folgt für Anleger eine weitere Verwirrung: Denn nicht nur die German Pellets, sondern auch die German Pellets Genussrechte GmbH hat Genussrechte an Anleger ausgegeben. Den Ertrag aus den Genussrechten hat die German Pellets Genussrechte GmbH, die inzwischen ebenfalls insolvent ist, der German Pellets GmbH zukommen lassen. 

Somit müssen Anleger, die sich an der German Pellets Genussrechte GmbH beteiligt haben, ihre Ansprüche eigenständig organisieren. Insolvenzverwalter für die German Pellets Genussrechte GmbH ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz. Nur für Genusscheininhaber der German Pellets GmbH hat Göddecke die Vertretungsaufgabe übertragen bekommen.

Genussscheine sind schwer verdaulich

Bereits in dem Artikel über die Gläubigerversammlung vom 05. Oktober 2016 kristallisierte sich heraus, dass Genussscheine – und gleiches gilt sinngemäß für die in diesem Punkt rechtlich gleichgelagerten Genussrechte – mit einem so genannten Nachrang behaftet sind (German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist! German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist!). Dieser Rechtsnachteil und wie damit umzugehen ist, konnte aktuell noch nicht mit der Insolvenzverwaltung endgültig geklärt werden.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren der German-Pellets Gruppe finden Sie unter https://german-pellets.insolvenz-solution.de/starthttps://german-pellets.insolvenz-solution.de/start .

So können Sie sehen, ob Rechtsanwalt Hartmut Göddecke für Ihre Rechte als gemeinsamer Vertreter vom Insolvenzgericht eingesetzt worden ist.

Prüfen Sie:

Habe ich mich an der German Pellets GmbH beteiligt?
Handelt es sich um Genussscheine mit der Wertpapierkennnummer A141BE (= ISIN DE000A141BE2)?

Nur wenn Sie beide Fragen mit JA beantworten können, hat RA Göddecke Ansprüche für Sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht.

Bei Genussrechten der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH müssen Sie sich um Ihre Rechtsposition selbst kümmern bzw, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte German Pellets GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

gödd


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter



Keine Kommentare: