Geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse
gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor, noch mehr Geld
in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder
Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen
Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten
fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer
Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger
keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten
(Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten
etc.) übernehmen.
Der BSZ e.V. und die
Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein.
Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre
Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in
einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Viele geschädigte Anleger haben nicht mehr die finanziellen
Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im
Wertpapier- und Kapitalmarkt- bereich ist mit besonders langwierigen und teuren
Prozessen zu rechnen. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft
wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht
verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung,
andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung.
Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer
finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den
BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter
der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer
Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln
agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter"
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des BSZ
e.V. und seiner Partner.
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im
Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der
Finanzierungsgesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können.
Mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ohne Risiko
sicher gewinnen.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der
Gesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich.
Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren,
insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im
vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder
die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.
Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von
Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.
Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem
jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten
mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft!
Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.
Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den
Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% des beigetriebenen
Betrages wobei den BSZ e.V. Mitgliedern
Sonderkonditionen eingeräumt werden.
Bei folgenden
Problemen und einem Streitwert ab 50.000.- Euro können Sie wegen einer Prozessfinanzierung
anfragen:
"
Kapitalanlageverluste
"
Versicherungsstreitigkeiten
"
Lebensversicherungen
"
Fondsverluste
"
Schadensersatz bei Personenschäden
"
Falschberatung durch Banken
" Fehlberatung
durch Rechtsanwälte
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch die
Prozessfinanzierungsgesellschaft und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen der BSZ Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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