Erfolgreiche Rückabwicklung riskanter Fondsbeteiligungen.
Auch zunächst vermeintlich problemlos verlaufende
Investitionen in Betongold in Gestalt von Beteiligungen an geschlossenen Fonds
bergen oft erhebliche versteckte Risiken, die im Nachhinein Empfehlungen und
Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere
Versprechungen erscheinen lassen.
So dürfte es Anlegern im Immobilienfonds Property Class
England 3 GmbH & Co. KG gehen, wenn sie, wie eine Mandantin der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Jens Graf
Rechtsanwälte,nicht ausreichend über die spezifischen Risiken solcher
Investitionen informiert wurden.
Der vormals als besonders zukunftsträchtig angesehene
Immobilienmarkt London könnte durch den Brexit eine Neubewertung erfahren.
Allgemein wird befürchtet, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU zu
einem Verfall der Preise von Gewerbeimmobilien führen könnte. SPIEGEL ONLINE
titelte bereits „Britische Immobilienkonzerne schreiben Millionenverluste“ und
FONDS professionell ONLINE „Brexit wirft Schatten auf britische Immobilien“.
Von dieser Entwicklung könnten Anlegern des Fonds „England 3“ nicht erst
betroffen sein, wenn es zu einer Verwertung der Immobilie kommt. Schon ein gesunkener
Marktwert von mit einem Kredithebel erworbenen Immobilien, wie hier, kann zur
Folge haben, dass die finanzierende Bank angesichts verfallender Sicherheiten
eine Neugestaltung der Vertragsbedingungen durchsetzen kann. Eine Auswirkung
könnte sein, dass bisher an die Anleger ausgeschüttete Mieteinnahmen zukünftig
von Kreditinstituten zur Verstärkung der Sicherheiten o. Ä. beansprucht werden. Es ist immer wieder zu
beobachten, dass in solchen Situationen bereits geleistete Ausschüttungen
zurückverlangt werden.
Tatsächlich sieht der Markt wohl konkret ein solches Risiko.
Zweitmarktkurse, die für den gelegentlichen Verkauf von Beteiligungen am Fonds
„England 3“ erzielt worden sein sollen, lassen sich, wenn überhaupt, nur
vereinzelt finden. Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG
veröffentlichte am 21.01.2017 einen Geld – Kurs von 62 %.
Wer angesichts der Ereignisse in Großbritannien nunmehr über
eine Neubewertung seiner Investition nachdenkt, wird also schnell feststellen,
dass selbst jetzt, wo markante Preisstürze am Londoner Immobilienmarkt noch
nicht realisiert worden sind, offensichtlich ein fairer Preis für seine
Fondsbeteiligung nicht zu erzielen ist. Faktisch ist damit ein
vermögensschonender Ausstieg unmöglich.
Das wiederum ist in geschlossenen Beteiligungen der
vorliegenden Art oftmals ein nicht nur einem zufälligen Ereignis geschuldeter
Umstand, sondern ein konstruktiver Mangel solcher Anlageformen. Das nicht
selten zu hörende Verkaufsargument, geschlossene Immobilienbeteiligungen würden
verkaufswilligen Anlegern „aus den Händen gerissen“, erweist sich leider allzu
oft als vollmundige Falschberatung.
Während sich die wirklichen Folgen einer Entwicklung, wie
des „Brexit“, oft erst nach Jahren zeigen, verlieren Fondszeichner, die nicht
schon bei den ersten Anzeichen bisher nicht bekannter Risiken ihrer Anlage
reagieren, aufgrund einer sich oft als kurz erweisenden Verjährungsfrist von
drei Jahren die Möglichkeit, insbesondere bei beratenden Kreditinstituten
Regress zu nehmen. Es empfiehlt sich deshalb, nicht abzuwarten, bis der
desolate Verlauf einer Fondsbeteiligung eingetreten und offensichtlich ist. Wer
Anzeichen dafür erkennt, dass er den Fonds „England 3“ bei derzeitigem
Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte, sollte eher heute als morgen in Erfahrung
bringen, welche Möglichkeiten er hat, die unerwünschte Fondsbeteiligung wieder
los zu werden.
Und in der Tat bieten sich erfolgversprechende Alternativen,
wie wir Ihnen hier gern zeigen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Property Class England 3 GmbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Property Class England 3 GmbH & Co.
KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
jg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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