Montag, Januar 23, 2017

Property Class England 3 GmbH & Co. KG: Risiko Brexit.

Erfolgreiche Rückabwicklung riskanter Fondsbeteiligungen.


Auch zunächst vermeintlich problemlos verlaufende Investitionen in Betongold in Gestalt von Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen oft erhebliche versteckte Risiken, die im Nachhinein Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere Versprechungen erscheinen lassen.

So dürfte es Anlegern im Immobilienfonds Property Class England 3 GmbH & Co. KG gehen, wenn sie, wie eine Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte,nicht ausreichend über die spezifischen Risiken solcher Investitionen informiert wurden.

Der vormals als besonders zukunftsträchtig angesehene Immobilienmarkt London könnte durch den Brexit eine Neubewertung erfahren. Allgemein wird befürchtet, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU zu einem Verfall der Preise von Gewerbeimmobilien führen könnte. SPIEGEL ONLINE titelte bereits „Britische Immobilienkonzerne schreiben Millionenverluste“ und FONDS professionell ONLINE „Brexit wirft Schatten auf britische Immobilien“. Von dieser Entwicklung könnten Anlegern des Fonds „England 3“ nicht erst betroffen sein, wenn es zu einer Verwertung der Immobilie kommt. Schon ein gesunkener Marktwert von mit einem Kredithebel erworbenen Immobilien, wie hier, kann zur Folge haben, dass die finanzierende Bank angesichts verfallender Sicherheiten eine Neugestaltung der Vertragsbedingungen durchsetzen kann. Eine Auswirkung könnte sein, dass bisher an die Anleger ausgeschüttete Mieteinnahmen zukünftig von Kreditinstituten zur Verstärkung der Sicherheiten o. Ä.  beansprucht werden. Es ist immer wieder zu beobachten, dass in solchen Situationen bereits geleistete Ausschüttungen zurückverlangt werden.

Tatsächlich sieht der Markt wohl konkret ein solches Risiko. Zweitmarktkurse, die für den gelegentlichen Verkauf von Beteiligungen am Fonds „England 3“ erzielt worden sein sollen, lassen sich, wenn überhaupt, nur vereinzelt finden. Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG veröffentlichte am 21.01.2017 einen Geld – Kurs von 62 %.

Wer angesichts der Ereignisse in Großbritannien nunmehr über eine Neubewertung seiner Investition nachdenkt, wird also schnell feststellen, dass selbst jetzt, wo markante Preisstürze am Londoner Immobilienmarkt noch nicht realisiert worden sind, offensichtlich ein fairer Preis für seine Fondsbeteiligung nicht zu erzielen ist. Faktisch ist damit ein vermögensschonender Ausstieg unmöglich.

Das wiederum ist in geschlossenen Beteiligungen der vorliegenden Art oftmals ein nicht nur einem zufälligen Ereignis geschuldeter Umstand, sondern ein konstruktiver Mangel solcher Anlageformen. Das nicht selten zu hörende Verkaufsargument, geschlossene Immobilienbeteiligungen würden verkaufswilligen Anlegern „aus den Händen gerissen“, erweist sich leider allzu oft als vollmundige Falschberatung.

Während sich die wirklichen Folgen einer Entwicklung, wie des „Brexit“, oft erst nach Jahren zeigen, verlieren Fondszeichner, die nicht schon bei den ersten Anzeichen bisher nicht bekannter Risiken ihrer Anlage reagieren, aufgrund einer sich oft als kurz erweisenden Verjährungsfrist von drei Jahren die Möglichkeit, insbesondere bei beratenden Kreditinstituten Regress zu nehmen. Es empfiehlt sich deshalb, nicht abzuwarten, bis der desolate Verlauf einer Fondsbeteiligung eingetreten und offensichtlich ist. Wer Anzeichen dafür erkennt, dass er den Fonds „England 3“ bei derzeitigem Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte, sollte eher heute als morgen in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten er hat, die unerwünschte Fondsbeteiligung wieder los zu werden.

Und in der Tat bieten sich erfolgversprechende Alternativen, wie wir Ihnen hier gern zeigen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Property Class England 3 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Property Class England 3 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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