Der BSZ® e.V. baut sein Netzwerk erfahrener
Anlegerschutzanwälte weiter aus und
bietet auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten und dem Anlegerschutz verpflichteten
Rechtsanwälten gerne die Zusammenarbeit als BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte an. Willkommen sind erfahrene Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht die sich kompetent und aus Überzeugung den
Interessen der Anleger widmen und seriöse, zielführende Lösungen bieten, bei denen der Erfolg der Mandanten stets im
Vordergrund steht.
Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich
häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft
oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie
dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?
Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits Aufgaben
und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger Not
leidender Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine
verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr
für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive
Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Internetportaen des BSZ e. V. finden Anleger und
Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach
entsprechenden Interessensgemeinschaften. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein
Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht – Steuerrecht und Versicherungsrecht nicht zuletzt aber auf
die Informationen der Anleger selbst - zurück, um allen Interessierten stets
objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand
zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund
um das Thema Finanzen. Darüber hinaus vermittelt der BSZ e.V. Hilfesuchenden
kompetente Rechtsanwälte, die sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und
Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die
Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden Kapitalanlagen immer komplexer
und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist
es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise
über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen
der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger
Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft
zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche
Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle
und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch
nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch
bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in
diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland
gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen
des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine
Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von
Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt
den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft
betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen
zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb
ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt
oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de
www.eperten-netzwerk.de www.kapitalanleger-echo.de www.anwalts-toplisten.de
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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