Freitag, Januar 20, 2017

Autark-Group: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben. Eile ist geboten!

Rückzahlungen werden aufgeschoben! Sollten Einzahlungen gestoppt werden? Schnelles Handeln ist gefragt! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben.


Schlechte Nachrichten für Anleger der Autark –Group AG. Einem Bericht der Stiftung Warentest vom 12.01.2017 zufolge sollten Anleger die Einzahlungen stoppen. Hintergrund sollen z.B. die Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften sein, bei dem es um den Verdacht des Betrugs gehen soll, außerdem soll mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sein, auch sollen unter anderem Teile des Anlegergeldes für private Zwecke verwandt worden sein.

Neben diversen weiteren Vorwürfen soll Anleger außerdem, die ihr Nachrangdarlehen fristgerecht zum Jahresende 2016 gekündigt haben, mitgeteilt worden sein, dass eine Rückzahlung erst Ende März 2017 statt finden würde.

Die Stiftung Warentest rät daher Anlegern der Autark-Group AG sogar dazu, ihre Einzahlungen zu stoppen.

In einer Pressemitteilung wurde den Anlegern sogar mitgeteilt, dass die Autark Invest AG vor kurzem aus Liechtenstein nach Deutschland übergesiedelt sein soll und im Rahmen eines Börsengangs mit der Autark Group AG verschmolzen sein soll, allerdings wird ein Sprecher der Bafin damit zitiert, dass der Bafin nicht bekannt sein soll, dass eine Verschmelzung der Autark Group AG in Berlin mit der Autark Invest AG in Liechtenstein aktuell tatsächlich beschlossen und vollzogen worden sei.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind dies sehr beunruhigende Nachrichten für die Anleger und diese sollten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z.B. auch prüfen, ob ein reiner Einzahlungsstopp Sinn macht, oder ob nicht noch weitere Maßnahmen erforderlich sind.“ Der BSZ e.V. arbeitet hierbei mit namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien nicht nur in Berlin, sondern auch in Liechtenstein zusammen, so dass die Rechte der Anleger somit auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Autark Group“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autark Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autark Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Keine Kommentare: