Rückzahlungen werden aufgeschoben! Sollten Einzahlungen gestoppt werden? Schnelles Handeln ist gefragt! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben.
Schlechte Nachrichten für Anleger der Autark –Group AG. Einem
Bericht der Stiftung Warentest vom 12.01.2017 zufolge sollten Anleger die
Einzahlungen stoppen. Hintergrund sollen z.B. die Ermittlungen mehrerer
Staatsanwaltschaften sein, bei dem es um den Verdacht des Betrugs gehen soll,
außerdem soll mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sein, auch
sollen unter anderem Teile des Anlegergeldes für private Zwecke verwandt worden
sein.
Neben diversen weiteren Vorwürfen soll Anleger außerdem, die
ihr Nachrangdarlehen fristgerecht zum Jahresende 2016 gekündigt haben,
mitgeteilt worden sein, dass eine Rückzahlung erst Ende März 2017 statt finden
würde.
Die Stiftung Warentest rät daher Anlegern der Autark-Group
AG sogar dazu, ihre Einzahlungen zu stoppen.
In einer Pressemitteilung wurde den Anlegern sogar
mitgeteilt, dass die Autark Invest AG vor kurzem aus Liechtenstein nach
Deutschland übergesiedelt sein soll und im Rahmen eines Börsengangs mit der
Autark Group AG verschmolzen sein soll, allerdings wird ein Sprecher der Bafin
damit zitiert, dass der Bafin nicht bekannt sein soll, dass eine Verschmelzung
der Autark Group AG in Berlin mit der Autark Invest AG in Liechtenstein aktuell
tatsächlich beschlossen und vollzogen worden sei.
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind dies
sehr beunruhigende Nachrichten für die Anleger und diese sollten alle ihre
rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z.B. auch prüfen, ob ein reiner
Einzahlungsstopp Sinn macht, oder ob nicht noch weitere Maßnahmen erforderlich
sind.“ Der BSZ e.V. arbeitet hierbei mit namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien
nicht nur in Berlin, sondern auch in Liechtenstein zusammen, so dass die Rechte
der Anleger somit auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Autark
Group“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Autark Group anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Autark Group kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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