Donnerstag, Januar 19, 2017

ALPHA PATENTFONDS: Information für Anleger

Der Alpha Patentfonds 1 wurde 2006 aufgelegt, im Jahre 2007 und 2008 folgten dann der Alpha Patentfonds 2 und der Alpha Patentfonds 3. Bei jedem dieser Fonds muss der Anleger den Totalverlust seiner Beteiligung befürchten.


In Betracht kommen jedoch Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und auch die Vermittler der Beteiligung. Die Beteiligung ist nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte nicht plausibel, der Prospekt ist irreführend und fehlerhaft.

Der Prospekt vermittelt den Eindruck, als würde sich die Fondsgesellschaft über Genussrechte am Gewinn einer Gesellschaft beteiligen, welche Patente erwirbt und veräußert. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall. Die Portfoliogesellschaft selbst erwirbt keine Patente, sie fungiert lediglich als „Maklerin“ für den Verkauf von Patenten. Gewinne soll diese Gesellschaft nur aus Provisionen erzielen welche sie aus den Patentverkäufen für die Patentinhaber vereinnahmt.

Darüber hinaus ist die Erfolgsprognose im Prospekt nicht nachvollziehbar und die Laufzeit der Beteiligung von anfangs 4 Jahren kann von der Kommanditistin einseitig auf bis zu 40 Jahre verlängert werden.

Diese Gründe sprechen nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte für eine Schadenersatzverpflichtung der Gründungsgesellschafter aber auch der Vermittler, welche die Mängel der Anlage im Rahmen der gebotenen Plausibilitätsprüfung hätten erkennen müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Alpha Patentfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Alpha Patentfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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