Der Alpha Patentfonds 1 wurde 2006 aufgelegt, im Jahre 2007 und 2008 folgten dann der Alpha Patentfonds 2 und der Alpha Patentfonds 3. Bei jedem dieser Fonds muss der Anleger den Totalverlust seiner Beteiligung befürchten.
In Betracht kommen jedoch Schadenersatzansprüche gegen die
Gründungsgesellschafter und auch die Vermittler der Beteiligung. Die Beteiligung
ist nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte nicht plausibel, der
Prospekt ist irreführend und fehlerhaft.
Der Prospekt vermittelt den Eindruck, als würde sich die
Fondsgesellschaft über Genussrechte am Gewinn einer Gesellschaft beteiligen,
welche Patente erwirbt und veräußert. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der
Fall. Die Portfoliogesellschaft selbst erwirbt keine Patente, sie fungiert
lediglich als „Maklerin“ für den Verkauf von Patenten. Gewinne soll diese
Gesellschaft nur aus Provisionen erzielen welche sie aus den Patentverkäufen
für die Patentinhaber vereinnahmt.
Darüber hinaus ist die Erfolgsprognose im Prospekt nicht
nachvollziehbar und die Laufzeit der Beteiligung von anfangs 4 Jahren kann von
der Kommanditistin einseitig auf bis zu 40 Jahre verlängert werden.
Diese Gründe sprechen nach Ansicht der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte für eine Schadenersatzverpflichtung der
Gründungsgesellschafter aber auch der Vermittler, welche die Mängel der Anlage
im Rahmen der gebotenen Plausibilitätsprüfung hätten erkennen müssen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Alpha
Patentfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Alpha Patentfonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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