Sie scheuen sich, mit rechtlicher Vertretung gegen Ihren
Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist
richtig, dass eine rechtliche Vertretung erst einmal Geld kostet! Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse, Gutachterkosten.
Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko
Ihr Recht durchsetzen!
Die mit dem BSZ® e.V.
kooperierenden Partner, Inkassoinstitut, Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft, BSZ®
e.V. Anlegerschutzanwälte die sich alle
auf die Betreuung von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert haben, machen
es möglich, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die
Erfolgsausichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet
seinen Fördermitgliedern über BSZ® Vertrauensanwälte kostenlos die
Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte. Der BSZ® e.V. und seine Partner
verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und
Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es,
Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in
einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Die Informationen, welche die
Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in
aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten
außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die
Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Führen die außergerichtlichen Bemühungen
nicht zum Erfolg, entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das
Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer
geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste
Risiko
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice können Sie online
beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice mit
einem einmaligen Förderbeitrag,
dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00
nicht unterschritten werden darf.
Direkter Link zum Anmeldeformular
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.
01. 2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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